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Appenzell Innerrhoden: Biber gesichtet

Am Mittwoch, 2. Mai 2018, ist in Weissbad ein junger Biber gesichtet worden. Das Tier war mit der Nahrungsaufnahme und der Körperpflege beschäftigt und konnte von mehreren Passanten beobachtet werden.

Redaktion Wild beim Wild · 3. Mai 2018

Am Mittwoch, 2. Mai 2018, ist in Weissbad ein junger Biber gesichtet worden. Das Tier war mit der Nahrungsaufnahme und der Körperpflege beschäftigt und konnte von mehreren Passanten beobachtet werden.

Biber in Weissbad
Der am 2. Mai 2018 in Weissbad gesichtete Biber. Fotograf: Ueli Nef.

Schlüsselart für die Biodiversität

Appenzell Innerrhoden zählt nicht zum idealen Lebensraum des Bibers. Die Innerrhoder Fliessgewässer eignen sich aufgrund der ausgeprägten Gebirgsbacheigenschaften nur bedingt als Lebensraum. Die Jagd- und Fischereiverwaltung ortet in der Anwesenheit des grössten einheimischen Nagetieres wenig Konfliktpotenzial. Erfreulich ist, dass die erste Beobachtung seit 2007 in einem hochwassertechnisch revitalisierten Gewässerabschnitt gemacht wurde, an dem der Fischereifonds des Kantons mit 200’000 Franken beteiligt war. Dadurch, dass der Biber seinen Lebensraum sehr strukturiert gestaltet, gilt er nämlich als sogenannte Schlüsselart für die Biodiversität, von welcher zahlreiche weitere Arten wie Fische, Vögel, Amphibien, Reptilien und Pflanzen profitieren können.

Biber werden bis zu 30 kg schwer

Der Biber ist das grösste einheimische Nagetier. Ausgewachsene Tiere können ein Körpergewicht von bis zu 30 kg erreichen. Die Ernährung ist rein pflanzlich und reicht von Gras bis zu verholzten Pflanzen und Bäumen. Bereits Anfang des 19. Jahrhunderts galt der Biber in der Schweiz als ausgerottet. Erste Wiederansiedlungen wurden 1956 am Genfersee und später in unterschiedlichen Flusssystemen der Schweiz durchgeführt. Heute leben in der Schweiz rund 1’600 Tiere.

Bundesrechtlich geschützt seit 1962

Der Biber ist seit 1962 bundesrechtlich geschützt. Der Schutz wird über das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel sowie der dazugehörigen Verordnung geregelt. Ebenso steht der Lebensraum des grössten einheimischen Nagetiers gemäss der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung unter Schutz. Mehr zum Biber-Portrait und zu Wildtieren.

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