Aiwanger verteidigt Jagdgesetz-Pläne
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat im Streit um die geplante Reform des Bayerischen Jagdgesetzes seine Position bekräftigt und Kritik scharf zurückgewiesen.
Ziel seines Entwurfs sei vor allem, Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht aufzunehmen, um Bestände gezielt regulieren zu können.
Behauptungen, er wolle auch streng geschützte Arten wie Luchs oder Feldhamster bejagen lassen, bezeichnete er im Interview mit der Abendzeitung als „Unsinn“ und „Falschmeldungen“.
Laut Hubert Aiwanger sind Wolf und Goldschakal europarechtlich lediglich „geschützt“ und nicht „streng geschützt“. Dies ermögliche eine flexiblere Bestandskontrolle, insbesondere zum Schutz der Weidetierhaltung. „Wir brauchen Jäger und nicht die Ideologen“, sagte der Minister.
Weniger Bürokratie, klare Zuständigkeiten
Der Entwurf sieht vor, Zuständigkeiten für das Management bestimmter Tierarten von Naturschutz- auf Jagdbehörden zu übertragen. Damit wolle Aiwanger Doppelstrukturen beseitigen und Verfahren beschleunigen. Er fordert zudem, den „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs bundesweit festzustellen, um rechtssichere Entnahmen zu ermöglichen.
Naturschutzorganisationen werfen Aiwanger vor, Artenschutz zu schwächen. Er kontert, Jäger seien die „wahren Artenschützer“, während die „selbsternannte Ökoszene“ ideologisch gegen die Jagd agiere. Auch in der Koalition gibt es Widerstand: Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) hält den Entwurf für verfassungsrechtlich problematisch. Aiwanger vermutet parteipolitische Blockaden und verweist auf andere Länder wie Brandenburg, die beim Wolfsmanagement vorangehen.
Wir können nicht warten, bis jede bayerische Gemeinde ihr eigenes Wolfsrudel hat, sonst ist die Freilandtierhaltung inklusive der Pferde auf der Weide tot. – Hubert Aiwanger
Neben Wolf und Goldschakal will Aiwanger auch bei Arten wie Biber, Waschbär, Saatkrähe oder Nilgans regulierend eingreifen, wenn diese Schäden verursachen. Ziel sei es, Arten zu erhalten, aber ihre Bestände dort zu reduzieren, wo sie Probleme bereiten.
Beim Goldschakal plädiert der Minister für vorausschauendes Handeln. Auch wenn dieser in Bayern bislang kaum gesichtet wurde, verweist Aiwanger auf eine schnelle Ausbreitung in Österreich und Schäden in anderen Regionen.
Mit der Reform will Aiwanger eine pragmatische, praxisnahe Jagdpolitik umsetzen – mit weniger Bürokratie, klaren Zuständigkeiten und aktiver Bestandsregulierung. „Alles sich selbst zu überlassen, ist keine Lösung“, so der Minister.
Wie es ausging: Das Jagdgesetz ist seit April 2026 in Kraft
Aiwanger hat sich durchgesetzt. Am 19. März 2026 beschloss der Bayerische Landtag die Novelle des Bayerischen Jagdgesetzes mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern und AfD; die Grünen stimmten dagegen, die SPD enthielt sich. Am 1. April 2026 traten die Änderungen in Kraft.
Wolf und Goldschakal wurden erstmals in den bayerischen Artenkatalog des Jagdrechts aufgenommen, bleiben aber ganzjährig geschont. Es handelt sich also um einen Vorratsbeschluss, der spätere Entnahmen erleichtern soll, ohne dass das Gesetz erneut grundlegend geändert werden müsste. Beide Arten sind europarechtlich weiterhin geschützt; der Goldschakal steht in Anhang IV der FFH-Richtlinie, die dem bayerischen Landesrecht übergeordnet ist. Ein regulärer Abschuss ist damit weder beim Wolf noch beim Goldschakal möglich. Ebenfalls neu im Katalog: Biber und Fischotter, beide unter ganzjähriger Schonzeit. Zentrales Element der Novelle ist die abschussplanfreie Bejagung von Rehwild.
Wenige Tage vor dem Landtagsbeschluss erlitt Aiwanger jedoch eine Niederlage an anderer Front: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof setzte im März 2026 die jagdrechtlichen Regelungen zur Fischotter-Entnahme vorläufig ausser Vollzug, nachdem Deutsche Umwelthilfe und Bund Naturschutz geklagt hatten. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus.
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