13 Jahre Haft für Tötungsdelikt an Hobby-Jäger
Ein Jahr nach dem aufsehenerregenden Tötungsdelikt in Maur ist am Donnerstag, dem 25.9.2025, vor dem Bezirksgericht Uster das Urteil gefallen.
Vorsätzliche Tötung, 13 Jahre Freiheitsstrafe
Der Angeklagte Sebastian K. (40) wurde wegen vorsätzlicher Tötung seines Onkels Hans-Rudolf B. schuldig gesprochen.
Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren.
Die Tat: Hobby-Jäger tot in Maur aufgefunden
Am 24. Februar 2024 wurde der 71-jährige Hobby-Jäger tot auf einer Aussentreppe in Maur im Kanton Zürich aufgefunden. Der bekannte Hobby-Jäger und Pächter des Jagdreviers 104 war nach Reanimationsversuchen am Tatort verstorben. Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich führten noch am selben Tag zur Festnahme des Neffen, der in der Region eine Hundepension betreibt.
Medien berichteten über einen jahrelangen Familienstreit um Grundstücke und Erbfragen. Laut Anklageschrift soll der Konflikt eskaliert sein, als der Angeklagte seinen Onkel am Tatmorgen mit einem Holzstück 25 Mal auf den Kopf geschlagen habe und tödlich verletzte.
Bezirksgericht Uster: Keine mildernden Umstände
Das Bezirksgericht Uster folgte der Staatsanwaltschaft und qualifizierte die Tat nicht als Totschlag, sondern als vorsätzliche Tötung. Es gebe keine mildernden Umstände, so das Gericht. Auch ein vom Angeklagten eingenommenes Medikament habe keinen Einfluss auf seine Entscheidungsfähigkeit gehabt.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Der Verurteilte äusserte im Prozess Bedauern über die Tat. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig; sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft können es ans Obergericht weiterziehen.
Der Fall hatte in der Region Zürich grosses Aufsehen erregt, nicht zuletzt wegen des bekannten Opfers und der familiären Hintergründe. Zum Einsatz am Tatort gehörten neben Polizei und Rettungskräften auch das Forensische Institut Zürich und das Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich.
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