Bundesrat: Bericht zum Umgang mit Bären in der Schweiz
Der Bundesrat verabschiedet die Vollzugshilfe «Konzept Bär Schweiz». Sie entspricht europäischen Richtlinien und hat sich bewährt.
Die Vollzugshilfe «Konzept Bär Schweiz» entspricht den gesamteuropäischen Richtlinien und hat sich bewährt.
Bundesrat evaluiert Bärenmanagement
So lauten die wichtigsten Befunde des Berichts «Umgang mit dem Bären in der Schweiz», den der Bundesrat am 27. Januar 2021 verabschiedet hat. Insgesamt dürften in den letzten 15 Jahren rund zwanzig verschiedene Bären unser Land besucht haben.
Das aktuelle «Konzept Bär Schweiz» bietet genügend Handlungsspielraum für einen angemessenen Umgang mit einwandernden Bären. Potenzial besteht dagegen bei der Schadensprävention. Je besser der Schutz von Bienenhäusern und Nutztieren gelingt, desto geringer ist das Risiko, dass Bären ein problematisches Verhalten entwickeln.
120’000 Franken Schadenvergütung in 15 Jahren
Zum Schutz der Menschen musste 2008 und 2013 je ein Bär erlegt werden. Die Schadenvergütung summiert sich über die letzten 15 Jahre auf rund 120’000 Franken für Nutztierrisse und 30’000 Franken für beschädigte Bienenstöcke.
Der Bär ist seit 1962 über das Bundesgesetz über die Jagd geschützt. Eine aktive Wiederansiedlung von Bären ist in der Schweiz nicht vorgesehen.
LASS UNS IN VERBINDUNG BLEIBEN!
Wir möchten dir gerne die neuesten Neuigkeiten und Angebote im Newsletter zukommen lassen.
Unterstütze unsere Arbeit
Mit deiner Spende hilfst du, Tiere zu schützen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.
Jetzt spenden →