Kriminalität

Wallis: Wolf im Val d’Anniviers gewildert

Im Val d’Anniviers im Wallis haben Unbekannte offenbar eine erwachsene Wölfin gewildert. Das geht aus einer Medienmitteilung der Kantonspolizei Wallis hervor.

Wallis: Wolf im Val d’Anniviers gewildert
Wallis: Wolf im Val d’Anniviers gewildert

Demnach hat ein Spaziergänger das tote Tier F16 in der Nähe der Ortschaft Pomi in Mayoux/Anniviers gefunden. Gemäss der Polizei wurde das Tier durch einen Schuss in die Schulter getötet.

Im Val d’Anniviers sind in jüngster Zeit ein männlicher Wolf (M73) und weiblicher Wolf (F16) bei gemeinsamen Streifzügen gesichtet worden. Da sich Wölfe zwischen Januar und März paaren, war die Wahrscheinlichkeit gross, dass sich dort nach dem Rudel in der Augstbord-Region ein zweites Rudel gebildet hätte.

Damit wird innert Jahresfrist der zweite Fall von Wolfswilderei im Wallis bekannt. Im März 2016 wurde auf der Höhe von Raron ein erschossener Wolf an der Rhone entdeckt. Die Täterschaft ist bis heute unbekannt. Der illegale Abschuss eines Wolfes kann bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden.

Die enorme Zahl an Wilderei in der Schweiz zeigt auch, dass viel zu viele Waffen im Umlauf sind, vorallem bei Hobby-Jägern, die niemals im Besitz deren sein sollten.

Polizei sucht Zeugen

Für eine Autopsie werde der Tierkadaver ins Institut für Pathologie der Universität Bern transportiert. Die kantonale Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung eingeleitet. Alle Personen, die sachdienliche Hinweise machen können, sind gebeten, sich bei der Kantonspolizei Wallis zu melden.

Der Wolf ist im Wallis ein Dauerthema (Wild beim Wild informierte). Erst kurz vor Weihnachten war ein weiblicher Jungwolf in der Augstbordregion geschossen worden – allerdings mit Erlaubnis des Bundesamts für Umwelt. So sollten einerseits das Rudel verkleinert und anderseits andere Wölfe abgeschreckt werden.

Initiative fordert ein Wallis ohne Grossraubtiere

Der strenge Schutz des Wolfs und anderer Grossraubtiere geht vielen jedoch zu wenig weit – insbesondere seit im vergangenen Herbst erstmals eins Wolfsrudel im Oberwallis bestätigt wurde. Vor Monatsfrist haben Exponenten aus den Reihen von CVP und CSP Oberwallis die kantonale Volksinitiative für ein «Wallis ohne Grossraubtiere» eingereicht.

Mit der Initiative soll der Bestand an Grossraubtieren reguliert werden können. Der Kanton könnte selbst entscheiden, wie viele Wölfe oder Luchse in den Wäldern des Kantons für eine ausgeglichene Fauna geduldet werden. Das widerspricht allerdings der Berner Konvention, die gewisse Wildtierarten wie den Wolf wegen ihrer geringen Anzahl schützt.

Wallis: Wolf im Val d’Anniviers gewildert
Wallis: Wolf im Val d’Anniviers gewildert

Update 15.8.2020 / Wolfswilderer im Val d’Anniviers bleibt unbestraft

Die Justizbehörden des Kantons Wallis haben die Ermittlungen zum Fall eines gewilderten Wolfes im Val d’Anniviers eingestellt.

Das Rätsel um einen illegalen Abschuss eines Wolfes in Mayoux im Val d’Anniviers bleibt ungelöst. Die Anschuldigungen gegen den Hauptverdächtigen, einen Jäger aus der Region, sind von der Staatsanwaltschaft Wallis fallengelassen worden, wie der «Nouvelliste» in seiner Ausgabe vom Freitag den 14.8.2020 schreibt. Indizien deuteten auf einen pensionierten Polizisten, der in der Nähe wohnt. 

«Die Untersuchungsergebnisse ermöglichten es weder diese Person anzuklagen noch den Schützen zu finden», schreibt Walliser Generalstaatsanwalt Nicolas Dubuis in der Einstellungsverfügung. Nur in einem Nebenpunkt ist die Einstellungsverfügung noch nicht rechtskräftig, hält Staatsanwalt Jean-Pierre Greter fest.

Der verdächtigte Jäger bekräftige gegenüber dem «Nouvelliste» noch einmal seine Unschuld: «Ich habe mit diesem illegalen Abschuss eines Wolfes nicht zu tun.» Sein Anwalt fügt an, dass das einzig Falsche, was sein Mandant gemacht habe, zur falschen Zeit am falschen Ort auf der Fuchsjagd gewesen zu sein. 

Regelmässig kommt es im Bergkanton zu illegalen Abschüssen. Zuletzt wurde im April 2019 am Dorfrand von Grengiols VS ein gewilderter Wolf gefunden. Doch auch in diesem Fall wird es wohl zu keiner Verurteilung kommen. Das Verfahren wurde sistiert. «Es konnte kein möglicher Täter identifiziert werden», sagt der Chef der Walliser Staatsanwaltschaft.

Selbst wenn ein dringender Verdacht besteht, ist die Beweislage schwierig. So stand 2018 ein im Oberwallis wohnhafter Deutscher vor Gericht. Die Anklage warf ihm vor, im Frühling 2016 von seinem Luderplatz aus den Wolfsrüden M63 mit einem Schuss ins Herz getötet und den Kadaver in den nahen Fluss geworfen zu haben. Viele Indizien deuteten auf den Mann. Bei einer Hausdurchsuchung wurden Schalldämpfer und weitere verbotene Hilfsmittel sichergestellt. Trotzdem wurde er vor Gericht wegen des Vorwurfs der Wilderei freigesprochen.

2 Kommentare

  1. Die Bürgerinitiative, die ein „Wallis ohne große Raubtiere“ fordert, sollte ruhig den Anfang machen, und sich als das bekanntlich größte Raubtier, genannt „Mensch“, bitte entsprechend ihrer eigenen Forderung geschlossen zur nächsten Mars-Mission zur Verfügung stellen. Alle wildernden Jäger, die Wölfe ständig über alle geltenden Gesetze hinweg nach Selbstjustiz töten sollten diese dabei begleiten. Damit wäre man der obigen Forderung schon ein beträchtliches Stück näher gekommen und der Wallis wäre vor allem seine tötungslüsternesten Raubtiere gut quitt, außerdem wären diese tierphobischen Personen auf dem völlig tier-und naturleeren Gelände des Mars doch dann endlich bestens aufgehoben…?

  2. Der Verlust dieser Wöflin ist für all jene, die dem Wolf in der Schweiz wieder seinen berechtigten Platz geben möchten, ein schwerer Schlag. Es wundert einen nicht, dass diese Freveltat eines Wilderers wiederum im Wallis geschehen ist. Es kann nicht anders sein, dass in diesem Kanton seit der ersten Einwanderung des Wolfes kontinuierlich gewildert worden ist, nur blieben jene Taten offenbar unendeckt, respektive die Mitwisser deckten sich untereinander ebenso. Wäre dem nicht so, gäbe es im Wallis schon mehrere Wolfsrudel. Aber wenn man nicht bereit ist willentlichen Herdenschutz zu betreiben der seinen Namen auch verdient (aber die Subventionen der „Ausserschweizer“ gerne und selbstverständlich einstreicht), und es den Schafhaltern auch egal ist, wieviele ihrer nicht gehüteten Tiere sich verletzen, verhungern und abstürzen (da ist die Zahl der vom Wolf erbeuteten „Subventions-Nutztiere“ geradezu vernachlässigbar), bleibt diesen verachtenswürdigen Leuten nur die Wilderei. Abscheulicher geht’s nimmer. Unsere Gesetze interessieren diese Täter, mit denen wir leider leben müssen, in keiner Weise. Tourismus Wallis kann noch so lange werben, aber diejenigen die jetzt dieser gemeinen Tat mit Niedergeschlagenheit ausgesetzt sind, sollten das Wallis in jederlei Hinsicht fortan meiden, weder Urlaub dort machen noch Produkte von dort kaufen. Und was meinen die Jäger? Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird der Täter in deren Reihen zu suchen sein. Mit solchen Leuten habe ich nichts am Hut. Ein Unterländer (und Sohn eines Jägers).

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