Im Kanton Uri soll der Wolf neben der Alpwirtschaft und dem Tourismus seinen Platz haben können.
Dies bekräftigt der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine dringliche Interpellation der SVP, die “Wolfsfreizonen” fordert.
Uri sei trotz seiner Schafalpung keine Sonderfall, schreibt der Regierungsrat in der am Mittwoch veröffentlichten Antwort. Die Forderung nach einer wolfsfreien Zone in Uri lasse sich sachlich nicht begründen.
In der Schweiz dürften zur Zeit rund 30 Wölfe leben. Angesichts deren Verteilung über die ganze Schweiz und der grossen Distanzen, die ein Tier jeden Tag zurücklegen könne, sei eine wolfsfreie Zone in der Praxis auch nicht durchführbar, schreibt der Regierungsrat.
Die Kantonsregierung geht davon aus, dass die 15’000 Schafe, die jährlich auf Urner Alpen den Sommer verbringen, vor dem Wolf geschützt werden können. Ein Herdenschutz sei für 95 Prozent der gesömmerten Schafe möglich. Die restlichen 5 Prozent könnten auf den schützbaren Alpen untergebracht werden, da diese nicht ausgelastet seien. Bislang hätten alle im Kanton Uri festgestellten Schafrisse in ungeschützten Herden stattgefunden.
2015 graste nach Angaben der Regierung ein Drittel der Urner Schafe auf geschützten Alpen. Diese befänden sich vor allem im Urserental. Ziel sei es, den Herdenschutz möglichst auf allen Alpen umzusetzen. Nur auf 17 Kleinalpen sei ein Herdenschutz topografisch nicht möglich oder vom Aufwand her zu gross.
Nicht auf Walliser Kurs eingeschwenkt
Der Anlass der SVP-Interpellation “Alpwirtschaft und Tourismus oder Wolf?!!” war die Walliser Standesinitiative “Wolf, fertig lustig!”. Die Interpellanten möchten, dass der Urner Regierungsrat sich ebenfalls dafür einsetze, dass der Schutz des Wolfes gelockert werde und dass das Raubtier wieder gejagt werden dürfe.
Die Standesinitiative des Kantons Wallis schiesse über das Ziel hinaus, schreibt der Urner Regierungsrat. Eine Freigabe des Wolfes für die Jagd sei nicht die richtige Lösung.
Der Regierungsrat verweist auf die vom Bundesrat vorgenommene Revision der Jagdverordnung. Gemäss dieser können nicht mehr nur Wölfe abgeschossen werden, die grossen Schaden anrichten, sondern auch Problemwölfe in Siedlungsnähe. Zudem können neu auch zur Regulierung der Wolfsrudel Tiere ins Fadenkreuz genommen werden.
Damit sind nach Ansicht der Kantonsregierung die Voraussetzungen für ein Zusammenleben von Mensch und Wolf verbessert worden. Der Regierungsrat sieht aber noch Verbesserungsmöglichkeiten, für die er sich einsetzen will, etwa bei der Abgeltung von Herdenschutzmassnahmen, von Mehraufwendungen im Schadensfall und von Ertragsausfällen. Es müssten ferner neue, alternative Herdenschutzmassnahmen geprüft werden.