Seit Oktober läuft in Rheinland-Pfalz wieder die Hauptjagdsaison.
Jetzt haben Tierschützer eine Petition zur Verschärfung des Jagdrechts gestartet. Die Freizeitjagd soll demnach verboten werden. Doch Berufsjäger argumentieren, dass ehrenamtliche Hobby-Jäger unerlässlich sind. Ohne deren Unterstützung beim Schiessen würden Wildbestände und damit Verbissschäden im Wald überhandnehmen.
Jagdgegner sehen allerdings in der Jagd sinnloses Töten und setzen auf die Selbstregulation der Natur. Udo Dauermann etwa. Er will grundsätzlich die Jagd auf seinem Grundstück bei Alsenz verbieten lassen.
Begründung
Die Skepsis gegenüber der Jagd nimmt auch in Europa kontinuierlich zu. Selbst im EU-Umweltkommissariat scheint man seit einigen Jahren zu sehen, dass die als Freizeitgaudi willkürlich ausgeübte Jagd erheblichen Schaden im Hinblick auf die Biodiversität anrichtet.
Die Jagd erfüllt keinen ökologischen Zweck, vielmehr gehen die Bestände der gefährdeten jagdbaren Arten kontinuierlich zurück. Die Freizeitjagd dient in all ihren Facetten beinahe ausschliesslich nur eigenen individuellen Interessen der Jagdausübungsberechtigten, der Pflege von Traditionen und der Lust am Töten.
Jagd und Jäger sind Teil unserer Naturschutzprobleme und stellen eine große Belastung für die Natur dar. Das wird auch dadurch deutlich, dass das Jagdrecht von allen arten-, natur- und tierschutzrechtlichen Neuregelungen der letzten Jahrzehnte abgeschottet wurde. Damit hat sich das Jagdrecht den Allgemeininteressen endgültig entzogen.
Auch in Konfliktsituationen (Naturschutz, Waldumbau, Wildtierkrankheiten, wirtschaftliche Schäden) ist die vergnügungsgeleitete Jagd keine Lösung. Das zeigt u.a. die Entwicklung der Bestände von Wildschweinen oder Waschbären in Deutschland, die trotz – oder gerade wegen – der intensiven Jagd seit Jahrzehnten zunehmen. Die Natur ist ein dynamisches, eigengesetzliches, grundsätzlich zur Selbsterhaltung fähiges, aber auch störungsanfälliges Wirkungsgefüge.
Dort, wo es offensichtlich zu Konflikten mit Wildtieren kommt, sollten jeweils im Einzelfall Managementpläne durch die Naturschutzbehörden erarbeitet und verfolgt werden. Zwingend erforderlich in diesem Zusammenhang halten wir eine Beurteilung aller Maßnahmen (Evaluierung) hinsichtlich ihrer Zielerreichung innerhalb jeweils kurzer Zeiträume. Das findet bis heute bei jagdlichen Maßnahmen so gut wie nicht statt.
3 Kommentare
Nicht umsonst ist die Bezeichnung “Lusttöter” legal. Mit eventuellen Beleidigungsklagen schneidet sich diese
Spezies ins eigene Fleisch.
gegen die Jagd an unschuldigen Lebewesen!
ganz genau!