Jagd

Tessiner Jagdpräsident will auf Kosten anderer profitieren

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Unternehmen sollen in die Grundversorgung zurückkehren können. 

Dies verlangt der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), dem Fabio Regazzi ebenfalls vorsteht. Das Gewerbe hat offensichtlich genug vom freien Markt.

Untermalt wurde die Forderung mit Offerten, die derzeit zahlreiche Firmen wegen der Energiekrise erhalten. Auch der Tessiner Jagdpräsident Fabio Regazzi (60) soll in seiner Rollladenfirma kommendes Jahr mehr für den Strom bezahlen, was er aber ablehnt.

Als Politiker muss ich sagen: Man kann nicht nur in schönen Zeiten Märkte predigen und in schlechten Zeiten Märkte verabscheuen.

Nationalrat und Finanzpolitiker Alois Gmür (67)

Die Firmen haben jahrelang von tieferen Preisen profitiert“, so der Mitte-Nationalrat. Es müsse andere Möglichkeiten geben, gegen die hohen Preise vorzugehen, sagt er gegenüber Blick.ch.

Hier zeigt sich einmal mehr die Doppelmoral und Muster des Jagdpräsidenten.

Der Mitte-Nationalrat trat in der Vergangenheit wiederholt negativ in Erscheinung, auch wenn es um Tierschutz ging. So bekämpfte er massiv den Nationalpark Locarnese oder wollte die tierquälerischen Widerhaken beim Angeln wieder salonfähig machen. Während seiner Legislatur-Periode 2015 – 2019 hat er, genauso wie andere Hobby-Jäger im Parlament, zudem mehrheitlich gegen die Umwelt politisiert.

2019 hat der Tessiner Umwelt- und Verkehrsdirektor, Claudio Zali, das Schneehuhn aus der Liste der jagdbaren Tierarten extrahiert. Hobby-Jäger Fabio Regazzi glaubte hingegen, ein berechtigtes Recht vor dem Bundesgericht zu haben, eine Spezie, die in Schwierigkeiten ist, zum Spass auf der Jagd töten zu dürfen. Die beim Bundesgericht eingereichte Berufung gegen diesen Regierungsentscheid – ein Moratorium zum Schutz des Schneehuhns einzuführen.

Claudio Zali kommt in dem Artikel in der Tessiner Medienlandschaft zum Schluss, dass die Zusammenarbeit mit Fabio Regazzi nur in Ordnung ist, solange es sich um eine Einbahnstrasse zu seinen Gunsten handelt.

Einmal frei, immer frei

Bislang galt das Prinzip: «Einmal frei, immer frei». Die Unternehmen, die sich einmal für den freien Markt entschieden haben, können nicht mehr in die Grundversorgung zurückkehren. Denn mit dem Entscheid, vom freien Markt profitieren zu können, ist auch das Risiko verbunden, auch einmal einen höheren Preis akzeptieren zu müssen – und das ist derzeit der Fall.

Dazu muss man wissen: Seit 2009 können Unternehmen, die mehr als 100 Megawattstunden Strom pro Jahr verbrauchen, aus der Grundversorgung aussteigen und sich auf dem freien Markt mit Strom eindecken. Jahrelang konnten sie so von günstigerem Strom profitieren, während Privathaushalte gezwungen waren, beim örtlichen Stromanbieter Elektrizität zu einem höheren Preis zu beziehen.

Der Verband der Schweizerischen Elektrizitätsunternehmen (VSE) ist von der Forderung des Gewerbes nicht begeistert.  Die Kosten für diese zusätzliche Beschaffung würde in den Grundversorgungstarif eingerechnet. Das heisst: Die bestehenden Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung müssten dann die Zeche bezahlen und diese Mehrkosten mittragen.

Aus Sicht des VSE wäre eine Rückkehr der Firmen für die gebundenen Kundinnen und Kunden somit «unfair», eben weil die Unternehmen, die in den freien Markt gewechselt sind, dies aus Kostengründen getan und jahrelang deutlich weniger für den Strom bezahlt haben als Privathaushalte, schreibt der Blick.ch.