Es ist amtlich: Künftig dürfen Hobby-Jäger aus dem Ausland im Wallis nicht mehr auf die Steinbockjagd gehen. Für dieses Jahr sind allerdings noch 25 Tagesbewilligungen an Ausländer erteilt worden.
Ab dem nächsten Jahr dürfen Ausländer im Wallis keine Trophäenjagd auf Steinböcke mehr machen. Nur noch Hobby-Jägerinnen und Jägern mit Wohnsitz im Kanton Wallis oder solche mit einem Walliser Jagdpatent dürfen Steinwild erlegen.
Dies hat der Kanton Wallis im Rahmen eines Fünfjahresbeschlusses entschieden, wie er am Freitag den 28.8.2020 mitteilte. Im vergangenen Herbst hatten Medienberichte über reiche Ausländer, die im Wallis Steinböcke schiessen, eine Polemik ausgelöst.
Für den Kanton war die Trophäenjagd bislang eine lukrative Abgelegenheit. Sie brachte ihm jährlich mehrere Hunderttausend Franken ein. Schweizer und Ausländer können im Wallis ein sogenanntes Tagespatent lösen und Steinböcke schiessen. Je nach Länge der Hörner waren, zahlten sie dafür bis zu 20’000 Franken.
Steinbockjagd: Noch 25 Bewilligungen an Ausländer
Für das Jahr 2020 hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) den von der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) unterbreiteten Regulationsplan genehmigt. Dieser sieht die Entnahme von maximal 544 Stück Steinwild vor (269 Böcke und 275 Geissen). Davon werden 323 Stück im Rahmen der ordentlichen Regulationsjagd durch die Walliser Jägerschaft erlegt. Das übrige Kontingent wird durch Tagesjagdbewilligungen, 40.-Patentabschüsse und allfällige Hegeabschüsse durch die Wildhut abgeschöpft. Bei den alten Böcken (elf Jahre und älter) wurde vom BAFU die Entnahme von maximal 56 Stück genehmigt. Die DJFW hat bei den alten Böcken für das laufende Jahr 45 spezielle Tagesjagdbewilligungen erteilt, 25 davon an ausländische Jäger.
Im Jahre 2021 und mit der Inkraftsetzung des neuen Fünfjahresbeschlusses 2021-2025 wird die Steinwildregulation ausschliesslich von im Wallis wohnsässigen Jägerinnen und Jägern oder Inhabern eines Walliser Jagdpatentes ausgeführt. Die Einschränkung des für die Steinwildregulation zugelassenen Jägerkreises wird zu einer Reduktion des Arbeitsaufwands der Wildhüter führen, da die Betreuung und Begleitung der ausländischen Jäger, die im Besitze einer Tagesjagbewilligung sind, nicht mehr erforderlich ist. Der Wegfall dieses Segments erlaubt somit die Einsparung von Personalressourcen, was es erlaubt, den ständig wachsenden Arbeitsaufwand beim Grossraubwild teilweise auszugleichen. Die vorgesehene Praxisänderung wird keinen Einfluss auf die Jagdpatentpreise im Kanton Wallis haben.