Jagd

Klage gegen Schonzeit-Aufhebungen im Nationalpark Berchtesgaden

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Weite Bereiche des Nationalparks Berchtesgaden werden intensiv bejagt, teilweise sogar
das ganze Jahr über unter Aufhebung der gesetzlichen Schonzeit.

Dagegen hat der Naturschutzverein Wildes Bayern Klage eingereicht. Seit zwei Wochen wird daher nur noch nach den gesetzlichen Jagdzeiten gejagt.

Die Jagdgesetze des Bundes und der Länder gestehen fast allen Wildarten eine Schonzeit
zu, also eine Zeit, in der sie nicht bejagt werden dürfen. Die Gründe dafür sind
unterschiedlich, doch meist geht es um die Anerkennung erschwerter Lebensbedingungen für die Tiere: Der eisige Winter am Berg, die Zeit nach dem überstandenen Winter oder die Phasen von
Trächtigkeit und Aufzucht.

Den Wildtieren diese Schonzeit zu nehmen, dafür fordern die Jagdgesetze gute Gründe sowie
solide Begründungen mit fundierten Einzelfallüberprüfungen. Wildes Bayern e. V. klagt seit
2019 gegen die Praxis in Oberbayern, auf riesigen Flächen der Bayerischen Staatsforsten
die Schonzeit mit einer Verordnung aufzuheben. Ein Gerichtstermin in der Sache steht dazu
noch aus. In diesem Frühjahr gingen wir in mehreren bayerischen Landkreisen gegen die
Verkürzung der Schonzeiten für Rehwild vor und stoppten diese Praxis erfolgreich. Auf Basis
der dabei getroffenen Rechtsprechung hat sich Wildes Bayern nun auch eine der
fragwürdigsten Schonzeitaufhebungen – die in einem Nationalpark – genauer angeschaut
und dabei einige Ungereimtheiten entdeckt.

Die Aufhebung der Schonzeit für Rehe, Hirsche und Gämsen in Teilen des Nationalparks
Berchtesgaden sollte unbedingt juristisch überprüft werden
“, so Vereinsvorsitzende Dr.
Christine Miller. „Deshalb haben wir dagegen geklagt – und weil unsere Klage aufschiebende
Wirkung hat, findet eine Jagd ausserhalb der gesetzlichen Jagdzeiten derzeit nicht statt
.“

Schon seit mindestens 20 Jahren nutzt der Nationalpark Berchtesgaden die vom Gesetz
eröffnete Möglichkeit, die Schonzeit auf Schalenwild zu verkürzen oder aufzuheben,
angeblich, weil es dafür gravierende Gründe gibt. Ein solcher Grund könnte sein, dass einem
überhöhten Verbiss nur so wirksam begegnet werden kann. Doch ist das im Nationalpark
Berchtesgaden der Fall? Und wenn ja, hat die Massnahme in den letzten 20 Jahren die
erhoffte Wirkung gezeigt? Welche Rolle spielt ein forstlicher Verbiss-Schaden überhaupt in
einem Nationalpark, wo man doch „Natur Natur sein lassen“ müsste?

Betrachtet man die vergangenen zwei Dekaden, greift der Nationalpark über die gesetzlichen
Jagdzeiten hinaus immer stärker in die Bestände von Rotwild, Reh und Gams ein: Wurde im
Jahr 2002 die Schonzeit nur für einige wenige Rehe und Gämsen aufgehoben, galt dies bald
auch für Rotwild. War in den Jahren bis mindestens 2014 die Anzahl der Rehe, Hirsche und
Gämsen genau definiert, die von der Schonzeitaufhebung betroffen waren, findet sich ab
mindestens 2017 diese Limitierung nicht mehr. Wurde die Schonzeit beim Gamswild anfangs
ab Mitte oder Anfang Januar aufgehoben, geschieht dies heute schon ab Mitte Dezember.
Waren Rehgeissen früher von einer Aufhebung der Schonzeit komplett verschont, so werden
sie heute im Januar, wenn Eis und Schnee im Gebirge herrschen, wie fast alle ihre
Artgenossen bejagt. Und schliesslich wurden auch die Flächen, auf denen diese Regeln
gelten, über die Jahre immer mehr.

In der Zwischenzeit werden im Nationalpark Berchtesgaden zwei Drittel der Gämsen
während den Monaten der aufgehobenen Schonzeit geschossen, im Hochwinter und zeitigen
Frühjahr, und nur noch ein Drittel der Tiere während der regulären Jagdzeit. Das
Verwaltungsgericht München wird nun prüfen, ob dies rechtlich haltbar ist.

Wir werden dafür kämpfen, dass diesem skandalösen Treiben endlich ein Ende gesetzt
wird. Hier wird nicht nur eine international geschützte Tierart massiv gefährdet und dabei
immenses Tierleid in Kauf genommen. Diese «Sonderregeln» des Nationalparks gefährden auch den Status des Parks selbst. Denn die meisten der ganzjährig bejagten Tiere leben viele Monate des Jahres in der Kernzone. Sie werden bejagt, sobald sie im Winter auf die warmen Südhänge der «Randzone» wechseln. Das widerspricht den IUCN-Kriterien. Wir wollen, dass unser Nationalpark auch ein richtiger Nationalpark bleibt!
“ erläutert Christine Miller den Einsatz ihres Vereins.

1 Kommentar

  1. Jörg Gaiser Antwort

    Jagd im Nationalpark… sowas gibts wahrscheinlich nur im kranken deutschen Land…😝😝😝

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