Bildung

Kampagne: Schluss mit der Hobbyjagd

Novellierung der Jagdgesetze in Rheinland-Pfalz und in Brandenburg.

Mit Grossflächenplakaten und Anzeigen in den lokalen Tageszeitungen macht Wildtierschutz Deutschland ab Mitte Januar in Mainz und in Potsdam gegen die Hobbyjagd mobil.

In den Landeshauptstädten von Rheinland-Pfalz (RP) und Brandenburg (BB) entscheiden Behörden und Parlamentarier in Kürze über die Novellierung der Landesjagdgesetze.

In gemeinsamen Stellungnahmen mit dem Bund gegen Missbrauch der Tiere, dem Deutschen Tierschutzbund und der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (BB) fordern wir von den Ministerien, das Jagdrecht in Rheinland-Pfalz und in Brandenburg stärker an den Allgemeininteressen zu orientieren und insbesondere der Verankerung des Tierschutzes als Staatzielbestimmung im Grundgesetz Rechnung zu tragen.

Die Jagdgesetzgebung reflektiert bereits seit Jahrzehnten weder die gesellschaftliche Einstellung noch die juristische Entwicklung in Sachen Tierschutz. Vielmehr ist gar eine politisch verantwortete Verrohung des Umgangs mit Wildtieren festzustellen:

Wildtiere stehen unter Dauerstress. Es gibt nicht einen Zeitraum im Jahr, in welchem die Jagd völlig ruht. Drückjagden werden – insbesondere durch die Landes- bzw. Staatsforsten – bis in den Hochwinter hinein gegen Gebühr mit unerfahrenen Schützen und ungeeigneten Hunden absolviert. Rehe, Hirsche, Wildschweine werden fast ausschliesslich zu Schädlingen degradiert, ohne ihre Ökosystemleistungen insbesondere für den Wald noch anzuerkennen. Es werden Kälber führende Hirschkühe erlegt und Wildsauen, deren Frischlinge in der Folge erfrieren und verhungern. Ökologisch betrachtet gibt es erhebliche Zweifel daran, dass die Strategie der Landesforsten zugunsten eines klimastabilen Waldes durch die intensive Jagd irgendwann mal aufgeht. Es gibt durchaus mildere Massnahmen, z.B. den Verbiss durch Reh- und Rotwild signifikant zu reduzieren.

Inhaltlich spricht unsere Kampagne die Fuchs- und die Fallenjagd an, die unsägliche Jagd auf Dachse und die Jagd auf gefährdete Tierarten. Die Fallenjagd und die Bejagung von Beutegreifern und von Feldhase oder Rebhuhn im Rahmen der Hobbyjagd sind weder ökologisch noch ethisch vertretbar.

Zu den bundesweiten Jagdstrecken von über 450’000 Füchsen und über 80’000 Dachsen können durch die Behörden weder ökologische (z.B. Stabilisierung der Bestände gefährdeter Tierarten), epidemiologische (Prävention gegenüber Tierkrankheiten) noch ökonomische Erfolge (Prävention gegenüber landwirtschaftlichen Schäden) belastbar nachgewiesen werden. In weiten Teilen handelt es sich ausschliesslich um eine vergnügungsgeleitete Ausübung der Jagd. Für die Lösung von Konfliktsituationen mit diesen Tierarten bedarf es nicht der Hobby-Jagd, die könnten unter naturschutzfachlicher Aufsicht gelöst werden.

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