2. April 2026, 06:01

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Kantonale Volksinitiative – Kanton Solothurn

«Für professionellen Wildtierschutz»

Verfassungsinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs

Gestützt auf Art. 28 ff. der Verfassung des Kantons Solothurn vom 8. Juni 1986 und auf das Gesetz über die politischen Rechte

Eingereicht durch das Initiativkomitee [Datum der Einreichung]

Initiativtext

Die unterzeichnenden, im Kanton Solothurn stimmberechtigten Personen reichen folgende Verfassungsinitiative ein:

Die Verfassung des Kantons Solothurn vom 8. Juni 1986 wird um folgende Paragraphen ergänzt:

§ [neu] Professioneller Wildtierschutz

1 Die Ausübung der Jagd durch private Personen (Revierjagd, Hobby-Jagd) ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Solothurn untersagt. Bestehende Jagdpachtverträge zwischen Gemeinden und Jagdgesellschaften werden nicht erneuert.

2 Der Schutz, die Pflege und, soweit erforderlich, die Regulierung wildlebender Tiere obliegen ausschliesslich fachlich ausgebildeten Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanagern im Dienst des Kantons.

3 Der Abschuss von Wildtieren ist nur als letzte Massnahme zulässig, wenn alle anderen geeigneten Massnahmen zur Schadensverhütung oder Gefahrenabwehr ausgeschöpft oder ungenügend sind. Er bedarf der vorgängigen Genehmigung der Wildtierkommission.

4 Der Kanton richtet eine unabhängige Wildtierkommission ein, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Tier- und Naturschutzverbände, der Wissenschaft sowie der betroffenen Behörden zusammensetzt. Die Kommission beaufsichtigt das Wildtiermanagement und entscheidet über Regulierungsmassnahmen.

5 Der Kanton fördert die natürliche Regulierung der Wildtierbestände, die Vernetzung von Lebensräumen und die Koexistenz von Mensch und Wildtier.

6 Der Kanton entschädigt die Gemeinden für den Wegfall der Jagdpachteinnahmen im Rahmen der Ausführungsgesetzgebung.

7 Das Nähere regelt das Gesetz.

§ [neu] Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

1 Der Kanton verzichtet auf Gesuche zur präventiven Bestandsregulierung geschützter Wildtierarten nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, insbesondere von Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter, Goldschakal, Steinadler, Gänsesäger und weiteren nach Bundesrecht geschützten Arten.

2 Er setzt auf die Förderung der Koexistenz von Mensch und Wildtier, passive Schadensverhütung, die ökologische Aufwertung von Lebensräumen und die wissenschaftliche Begleitung der Wildtierpräsenz.

3 Massnahmen gegen einzelne Wildtiere, die eine unmittelbare und erhebliche Gefährdung von Menschen darstellen, bleiben vorbehalten. Sie sind auf das Minimum zu beschränken und durch die zuständige Fachstelle des Kantons durchzuführen.

4 Der Kanton setzt sich im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit und gegenüber dem Bund aktiv für den Schutz und die Erhaltung bedrohter Wildtierarten ein.

Übergangsbestimmung

1 Der Regierungsrat erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen innert zwei Jahren nach Annahme dieser Verfassungsänderung.

2 Bestehende Jagdpachtverträge laufen mit der jeweils nächsten ordentlichen Vertragserneuerung aus, spätestens aber innert fünf Jahren nach Inkrafttreten der Ausführungsgesetzgebung.

3 Der Regierungsrat stellt die Kontinuität des Wildtiermanagements während der Übergangsphase sicher und regelt die Entschädigung der Gemeinden für entfallende Jagdpachteinnahmen.

Erläuterungen

1. Ausgangslage

Der Kanton Solothurn umfasst 791 km² und rund 275’000 Einwohnerinnen und Einwohner. Er erstreckt sich entlang des Jurasüdfusses und der Aare von Olten über Solothurn bis Grenchen. Die Kantonsfläche besteht aus einer Mischung von Jura-Berglandschaft (Weissenstein, Balmberg), landwirtschaftlich genutztem Mittelland und den Agglomerationen entlang der Aare. Der Kanton ist geographisch langgestreckt und berührt mehrere Landschaftsräume, was für die Wildtiervernetzung besonders relevant ist.

Die Hobby-Jagd wird in Solothurn als Revierjagd organisiert. Das Jagdrecht gehört den Einwohnergemeinden, die es per Pachtvertrag an Jagdgesellschaften vergeben. Die Solothurner Jagdgesellschaften sind, wie in allen Revierjagd-Kantonen, geschlossene Zirkel, die sich das Recht zum Töten von Wildtieren pachten und deren Zusammensetzung und Tätigkeit der Öffentlichkeit weitgehend entzogen ist (vgl. die Psychologie der Jagd im Kanton Solothurn sowie die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).

Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd breche das ökologische Gleichgewicht zusammen, wird durch das Genfer Modell seit über 50 Jahren empirisch widerlegt. Solothurn hat mit 791 km² zwar eine grössere Fläche als Genf (282 km²), das Grundprinzip des professionellen Wildtiermanagements skaliert aber proportional: Mehr Fläche erfordert mehr Fachpersonen, ändert aber nichts am System.

Parallel dazu geraten auf Bundesebene immer mehr geschützte Wildtierarten unter Druck. Der politische Druck auf Arten wie Luchs, Biber, Fischotter und Gänsesäger nimmt stetig zu (vgl. die Analyse der Jagdpolitik auf wildbeimwild.com).

2. Das Vorbild: Kanton Genf

Am 19. Mai 1974 stimmten rund zwei Drittel der Abstimmenden im Kanton Genf für die Abschaffung der Miliz-Hobby-Jagd. Die Erfahrungen seit dem Hobby-Jagd-Verbot sind eindeutig:

– Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwinternder Wasservögel hat sich von einigen hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation und eine der letzten Rebhuhnpopulationen der Schweiz.

– Der Rehbestand hat sich auf ein gesundes Niveau eingependelt, bei einem jährlichen Spezialabschuss durch professionelle Wildhüter von lediglich 20 bis 36 Tieren.

– 2005 sprachen sich 90 Prozent der Genfer Stimmbevölkerung für die Beibehaltung des Hobby-Jagd-Verbots aus. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich, also rund 2.40 Franken pro Einwohner. Die Effizienz des Genfer Modells zeigt sich im direkten Vergleich: Ein professioneller Wildhüter in Genf braucht für einen sanitarischen Abschuss eines Wildschweins durchschnittlich 8 Stunden und maximal 2 Patronen. Ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich braucht dafür 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen. Die Feldhasendichte in Genf beträgt 17,7 Tiere pro 100 Hektaren (höchste der Schweiz), im Kanton Zürich nur 1,0 pro 100 Hektaren (vgl. Faktencheck Regierungsrat Zürich).

Eine ausführliche Darstellung findet sich im Dossier «Genf und das Jagdverbot» auf wildbeimwild.com.

3. Das Konzept: Professionelle Wildhut statt Hobby-Jagd

Die Initiative ersetzt die Hobby-Jagd durch ein professionelles Wildtiermanagement nach dem Wildhüter-Modell:

Fachkompetenz statt Freizeitvergnügen. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager handeln auf wissenschaftlicher Grundlage, im Rahmen eines kantonalen Leistungsauftrags.

Ultima-Ratio-Prinzip. Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn alle nicht-letalen Massnahmen ausgeschöpft sind.

Demokratische Kontrolle durch eine Wildtierkommission. Die unabhängige Kommission verhindert, dass politischer Druck das Wildtiermanagement verwässert.

Natürliche Selbstregulation als Leitprinzip. Die Erfahrung aus Genf, aus Nationalparks und aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt: Wildtierpopulationen regulieren sich in den meisten Fällen selbstständig.

4. Warum Solothurn?

Solothurn eignet sich aus mehreren Gründen für die Einführung eines professionellen Wildtierschutzes:

Jura-Südfuss als ökologische Schlüsselregion. Solothurn liegt am Südfuss des Juras, einer der wichtigsten Wildtierregionen der Schweiz. Der Luchs ist im Solothurner Jura heimisch, der Wolf durchquert das Gebiet, der Biber ist entlang der Aare und ihrer Zuflüsse präsent. Die fragmentierte Landschaft zwischen Jura und Mittelland erfordert professionelle, grenzübergreifende Koordination, die das Revierjagdsystem nicht leisten kann.

3’000 Unterschriften in 18 Monaten. Die Unterschriftenhürde ist machbar. In einem Kanton mit 275’000 Einwohnern und urbanen Zentren wie Solothurn, Olten und Grenchen ist die Sammlung gut organisierbar.

Revierjagd als konzeptionelle Schwachstelle. Das Revierjagdsystem in Solothurn funktioniert wie in allen Revierjagd-Kantonen: Gemeinden verpachten das Jagdrecht an geschlossene Jagdgesellschaften. Die Bevölkerung hat keinen Einfluss darauf, wer in ihrer Gemeinde welche Wildtiere tötet. Die Initiative gibt der Bevölkerung diese Kontrolle zurück.

Mischkanton zwischen Stadt und Land. Solothurn hat sowohl urbane Zentren (Agglomeration Olten-Solothurn) als auch ländliche Gebiete (Thal, Gäu, Bucheggberg). Diese Mischung macht den Kanton, ähnlich wie Basel-Landschaft, zu einem überzeugenden Testfall: Wenn professioneller Wildtierschutz hier funktioniert, funktioniert er in jedem Mittellandkanton.

Nachbarschaft zu Basel. Sollte Basel-Landschaft die parallele Initiative annehmen, entstünde mit Solothurn ein zusammenhängendes Gebiet vom Rhein bis zur Aare, in dem professioneller Wildtierschutz praktiziert wird. Diese Perspektive ist für die Wildtiervernetzung und die politische Signalwirkung bedeutsam (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).

5. Zum Initiativtext

Der Initiativtext entspricht der Revierjagd-Variante (wie BL und SH). Die kantonale Kompetenz ist unbestritten: Art. 3 Abs. 1 JSG, die drei gleichwertigen Jagdsysteme, über 50 Jahre unbeanstandete Praxis in Genf. Bestehende Jagdpachtverträge laufen mit der nächsten ordentlichen Vertragserneuerung aus, spätestens innert fünf Jahren. Der Kanton entschädigt die Gemeinden für den Wegfall der Pachteinnahmen.

Der zweite Paragraph zum Schutz geschützter Arten ist für Solothurn besonders relevant: Der Luchs ist im Solothurner Jura (Weissenstein, Balmberg) seit Jahren heimisch. Der Biber besiedelt die Aare und ihre Zuflüsse. Der Wolf durchquert das Gebiet regelmässig. Ein verfassungsmässiger Schutzverzicht auf präventive Regulierung wäre ein Signal über den Kanton hinaus (vgl. die Analyse der Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

6. Kostenfolgen: Konkretes Budget für Solothurn

Für Solothurn mit 791 km² Fläche und rund 275’000 Einwohnern ergibt sich folgende Kostenschätzung:

Personalkosten: 360’000 bis 560’000 Franken jährlich. Erforderlich sind 3 bis 4 Vollzeitstellen. Solothurn ist mit 791 km² fast dreimal so gross wie Genf (282 km²). Eine Vollzeitstelle kostet inklusive Nebenkosten rund 120’000 bis 140’000 Franken jährlich.

Sachkosten: 80’000 bis 120’000 Franken jährlich. Ausrüstung, Fahrzeuge, Vergrämungsgeräte, Monitoring-Infrastruktur, Elektrozäune, Öffentlichkeitsarbeit.

Schadensvergütung: 50’000 bis 100’000 Franken jährlich. Hauptsächlich Wildschweinschäden in der Landwirtschaft und Verbissschäden im Wald.

Entschädigung der Gemeinden: 100’000 bis 200’000 Franken jährlich. Für den Wegfall der Jagdpachteinnahmen.

Gesamtkosten: 590’000 bis 980’000 Franken jährlich (brutto). Das entspricht rund 2.15 bis 3.55 Franken pro Einwohner und Jahr.

Dem stehen Einsparungen gegenüber: Keine Jagdpachtverwaltung, keine Jagdprüfungen, keine Jagdaufsicht. Die Nettomehrkosten dürften bei 300’000 bis 600’000 Franken jährlich liegen, was rund 1.10 bis 2.20 Franken pro Einwohner entspricht (vgl. Jagdmythen-Faktencheck auf wildbeimwild.com).

Wegfallende Einnahmen

Mit der Abschaffung der Hobby-Jagd entfallen die Pachteinnahmen aus der Revierjagd von geschätzt 300’000 bis 500’000 Franken jährlich. Dem stehen jedoch die nie bilanzierten externen Kosten der Milizjagd gegenüber – Wildunfälle, jagdbedingte Verbissschäden im Schutzwald, Verwaltungsaufwand, Polizei- und Gerichtseinsätze –, die ein Vielfaches dieser Einnahmen betragen. Im Kanton Genf entfallen diese Einnahmen seit 1974 – ohne finanzielle Probleme: Vor dem Jagdverbot waren über 400 Hobby-Jäger aktiv, heute machen drei Vollzeitstellen die gleiche Arbeit besser. Sanitarische und therapeutische Abschüsse durch professionelle Wildhüter sind nicht das Gleiche wie eine regulatorische Bejagung anhand des Jägerlateins oder falsch verstandener «Naturerfahrung» der Hobby-Jäger. Eine Vollkostenrechnung zeigt: Die Milizjagd kostet den Steuerzahler deutlich mehr, als sie einbringt (vgl. «Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet» auf wildbeimwild.com).

Hobby-Jäger in der Politik stimmen gegen Naturschutz. Die Hobby-Jagdlobby bekämpft systematisch Biodiversitäts- und Artenschutzanliegen. 2024 bekämpfte sie die Biodiversitätsinitiative (63 Prozent Nein). 2020 scheiterte das von ihr mitgestaltete Jagdgesetz an der Urne (51,9 Prozent Nein). 2016 torpedierte der Tessiner Jägerverband den Nationalpark Parc Adula. In der Legislaturperiode 2015 bis 2019 politisierten Hobby-Jäger im Parlament mehrheitlich gegen Umweltanliegen. Wer behauptet, Hobby-Jäger seien Naturschützer, ignoriert ihr Abstimmungsverhalten (vgl. Tessiner Jägerverband: 30 Jahre Unfug und Kosten-Dossier).

7. Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht

Die Initiative ist bundesrechtskonform. Art. 3 Abs. 1 JSG, die drei gleichwertigen Jagdsysteme, über 50 Jahre unbeanstandete Praxis in Genf. Die Beendigung der Jagdpachtverträge durch Nichterneuerung berührt die Eigentumsgarantie nicht, da es sich um befristete öffentlich-rechtliche Verträge handelt, auf deren Erneuerung kein Rechtsanspruch besteht. Art. 7a JSG ermöglicht die präventive Regulierung, verpflichtet aber nicht dazu. Die Initiative wahrt die Einheit der Materie.

8. Vorwegnahme absehbarer Einwände

«Solothurn ist fast dreimal so gross wie Genf»

Die Fakten: Die grössere Fläche erfordert mehr Fachpersonen (3–4 statt 2–3 Vollzeitstellen), ändert aber nichts am Grundprinzip. Die Kosten skalieren proportional, und die Pro-Kopf-Kosten bleiben bei 1.10 bis 2.20 Franken pro Einwohner, weil Solothurn mit 275’000 Einwohnern eine ausreichende Bevölkerungsbasis hat.

Kommunikative Kurzformel: «Mehr Fläche braucht mehr Fachpersonen. Aber bei 275’000 Einwohnern kosten sie weniger als 2.20 Franken pro Person und Jahr.»

«Die Pachteinnahmen gehen verloren»

Die Fakten: Die Pachteinnahmen sind für die Solothurner Gemeinden fiskalisch marginal. Die Initiative sieht eine kantonale Entschädigung vor. Und die Wildtiere werden nicht mehr zum Freizeitvergnügen getötet.

Kommunikative Kurzformel: «Die Pachteinnahmen sind Kleingeld im Gemeindehaushalt. Die Initiative entschädigt – und die Tiere leben.»

«Die Jagdgesellschaften leisten wertvolle Arbeit»

Die Fakten: Jagdgesellschaften erfüllen eine Vertragspflicht als Gegenleistung für das Recht, Wildtiere zu töten. Im professionellen System sind diese Aufgaben besser aufgehoben: mit besserer Ausbildung und ohne den systemimmanenten Interessenkonflikt der Hobby-Jagd (vgl. die Psychologie der Jagd im Kanton Solothurn).

Kommunikative Kurzformel: «Jagdgesellschaften leisten keinen Frondienst. Sie erfüllen eine Vertragspflicht für das Recht zu töten. Fachpersonen können das besser.»

9. Zusammenfassung

Diese Initiative gibt der Solothurner Bevölkerung die Möglichkeit, sich für ein modernes, evidenzbasiertes Wildtiermanagement auszusprechen. Die Lage am Jura-Südfuss mit Luchs, Biber und Wolf macht professionellen Wildtierschutz zur konkreten Notwendigkeit. Die Kosten sind mit 1.10 bis 2.20 Franken pro Einwohner überschaubar, die rechtliche Grundlage ist gesichert, und mit 3’000 Unterschriften in 18 Monaten ist die Hürde machbar.

Initiativkomitee «Für professionellen Wildtierschutz»

[Name 1], [Name 2], [Name 3] …

(Komiteemitglieder gemäss kantonalem Recht, mit Wohnsitz im Kanton Solothurn)

Kontaktadresse: [Adresse des Komitees]

Anhang: Weiterführende Dokumentation

Genfer Modell im Detail: wildbeimwild.com/genf-jagdverbot

Wissenschaftliche Studien: wildbeimwild.com/studien-ueber-die-auswirkung-der-jagd-auf-wildtiere-und-jaeger

Jagd in der Schweiz: wildbeimwild.com/warum-die-hobby-jagd-in-der-schweiz-kein-naturschutz-ist

Psychologie der Jagd im Kanton Solothurn: wildbeimwild.com – Psychologie der Jagd im Kanton SO

Psychologie der Hobby-Jagd: wildbeimwild.com/category/psychologie-jagd

Wolf-Dossier: wildbeimwild.com/dossiers/wolf-in-der-schweiz-fakten-politik-und-die-grenzen-der-jagd

Wildtiere und Beutegreifer: wildbeimwild.com/category/wildtiere – Informationen zu Wildtieren, Beutegreifern und zur Koexistenz von Mensch und Wildtier.

Jagdmythen: wildbeimwild.com/dossiers/jaeger – Faktencheck zu den häufigsten Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby.

Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt: Mustertext der Initiative im Kanton Basel-Stadt

Hinweis zum Verfahren

Das Initiativkomitee reicht den Initiativtext vor Beginn der Unterschriftensammlung der Staatskanzlei des Kantons Solothurn zur Vorprüfung ein. Für das Zustandekommen der Initiative sind 3’000 gültige Unterschriften erforderlich. Die Sammelfrist beträgt 18 Monate ab Veröffentlichung im Amtsblatt. Die Einreichungsmodalitäten richten sich nach dem kantonalen Gesetz über die politischen Rechte.

Strategisches Briefing für Aktivistinnen und Aktivisten

Volksinitiative «Für professionellen Wildtierschutz» – Kanton Solothurn Internes Arbeitsdokument – Stand März 2026

Zusammenfassung

Solothurn ist der dritte Revierjagd-Kanton in der Serie (nach BL und SH) und strategisch wichtig als Brücke zwischen Basel und dem Mittelland. Die Lage am Jura-Südfuss macht den Artenschutz-Paragraphen besonders relevant (Luchs, Biber, Wolf). Die 3’000 Unterschriften in 18 Monaten sind machbar, und die Pro-Kopf-Kosten von 1.10 bis 2.20 Franken sind günstig.

1. Warum Solothurn?

Jura-Südfuss als Schlüsselregion. Der Luchs lebt im Solothurner Jura, der Biber an der Aare, der Wolf durchquert das Gebiet. Professionelles Wildtiermanagement ist hier keine Abstraktion.

Nachbarschaft zu Basel. Ein Erfolg in Solothurn gemeinsam mit Basel-Landschaft würde ein zusammenhängendes Gebiet vom Rhein bis zur Aare schaffen.

Mischkanton. Urban (Olten, Solothurn, Grenchen) und ländlich (Thal, Gäu). Idealer Testfall für das Mittelland.

3’000 Unterschriften in 18 Monaten. Machbar mit Verbände-Unterstützung.

2. Lehren aus Zürich

Zürichs Fehler 1: Konfrontativer Titel. Unser Titel «Für professionellen Wildtierschutz» ist positiv.

Zürichs Fehler 2: Kostenargument unbeantwortet. Unsere Initiative enthält eine detaillierte Budgetrechnung: 1.10 bis 2.20 Franken pro Einwohner.

Zürichs Fehler 3: Keine Parteiunterstützung. Kontakte zu SP, Grünen und GLP müssen frühzeitig aufgebaut werden.

3. Kommunikationsstrategie: Die drei Kernbotschaften

«Genf macht es seit 50 Jahren vor. Was dort funktioniert, funktioniert auch hier.»

«Professionell statt Hobby. Fachpersonen statt Freizeitschützen.»

«Weniger als 2.20 Franken pro Person und Jahr. Das ist ein halber Kaffee.»

4. Gegneranalyse

Die Jagdgesellschaften sind lokal verankert und werden den Verlust ihrer Pachtreviere bekämpfen. Die Kampagne muss sachlich bleiben und die Entschädigungsgarantie betonen.

Die Gemeinden werden den Verlust der Pachteinnahmen beklagen. Die Antwort: marginal, und die Initiative entschädigt.

Das Kostenargument ist bei 1.10 bis 2.20 Franken pro Einwohner gut entkräftbar. Das ist weniger als in Genf (2.40 Franken) (vgl. die Psychologie der Jagd im Kanton Solothurn).

5. Zeitplan

PhaseInhaltZeitrahmen
Komiteebildung & TextvorprüfungJuristin/Jurist beiziehen; Komiteemitglieder gemäss kantonalem Recht mit SO-Wohnsitz rekrutierenMonat 1–3
Einreichung zur VorprüfungStaatskanzlei SolothurnMonat 3–4
Veröffentlichung & Sammelstart18-Monatsfrist; Ziel: 3’500+ Unterschriften als PufferMonat 4
Parteienkontakte & KoalitionsaufbauSP, Grüne, GLP; Naturschutzverbände einbindenMonat 1–12
Einreichung der UnterschriftenStaatskanzlei, amtliche ÜberprüfungMonat 20–22
KantonsratsdebatteParlamentarische Verankerung; MedienarbeitMonat 23–30
AbstimmungskampagneFinale Mobilisierung, Infografiken, MedienpräsenzMonat 30–36

6. Kampagnenmaterial

  • Das Genf-Dossier als zentrales Argumentarium.
  • Die Psychologie der Jagd im Kanton Solothurn als Hintergrundmaterial.
  • Lokale Medien: Solothurner Zeitung, Oltner Tagblatt, Grenchner Tagblatt, Tele M1.
  • Infografik: Kostenvergleich SO/GE, Luchs im Solothurner Jura als visuelles Element.

7. Weiterführende Quellen

Dieses Dokument ist ein Mustertext der IG Wild beim Wild. Er kann von Aktivistinnen und Aktivisten, Organisationen oder Initiativkomitees frei verwendet und an die Verhältnisse im Kanton Solothurn angepasst werden.

Faktencheck: Die Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby

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