In dem kleinen Dorf Bauler in der Eifel ereignete sich in der Nacht zum 9. September ein tragischer Vorfall, bei dem ein Hobby-Jäger versehentlich ein 2-jähriges Westernpferd erschoss, da er es für ein Wildschwein hielt.
Das Pferd namens Hazel befand sich hinter einem Gehege mit drei weiteren Pferden, als der Hobby-Jäger den fatalen Fehler beging. Der Besitzer des Pferdes und ihre Familie sind zutiefst erschüttert und verärgert. Sie betonen, dass die korrekte Identifizierung des Ziels vor dem Schiessen unerlässlich ist. Sie können nicht fassen, wie der Hobby-Jäger ein Pferd fälschlicherweise mit einem Wildschwein verwechseln konnte, insbesondere angesichts des Einsatzes moderner Jagdtechniken.
Die Verwechslung mit einem Wildschwein kann sich Viviane Bastin absolut nicht erklären. »Er muss ja sämtliche Sicherheitsmassnahmen, wie etwa das Ansprechen des Tieres vor dem Schuss, nicht beachtet haben. Nicht auszudenken, was gewesen wäre, wenn ich mit den Enkelkindern dort gezeltet hätte!«
Die Besitzerin plant, öffentlich auf den Vorfall aufmerksam zu machen, da solche Unfälle nicht passieren dürfen. Die Polizei ermittelt wegen Vestosses gegen das Tierschutzgesetz und Sachbeschädigung.
Kind in Kröv angeschossen
Ein Hobby-Jäger aus einem Dorf an der Mittelmosel wollte laut Anklage im Juli 2022 sein neuerworbenes Kleinkaliber-Gewehr auf seinem Grundstück testen. Dabei hat er nach Auffassung des Gerichts vier Probeschüsse auf eine Zielscheibe abgegeben.
Einer der Testschüsse ging dann daneben. Das Projektil flog auf eine anliegende Ortsstrasse, wo es ein auf einem Fahrrad vorbeifahrendes Kind traf. Das Kind musste notoperiert werden und befand sich fast eine Woche im Krankenhaus. Ein Nerv im Bein soll durch die Schusswunde irreparabel verletzt worden sein. Bis heute hat das Kind Taubheitsgefühle im rechten Bein.
Der Hobby-Jäger gab sich schon am Tag nach dem Schuss als Schütze gegenüber der Polizei zu erkennen. Er musste sich für den Vorfall am Amtsgericht Wittlich verantworten. Ihm wurde fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Verurteilt wurde er zu acht Monaten Haft auf Bewährung, nachdem er zuvor auch vor Gericht die Tat gestanden hatte.
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als ausstellende Behörde für Waffenschein und Jagdlizenz teilte im Vorfeld mit, dass der Einsatz einer Waffe innerhalb von Siedlungen geltendes Jagdrecht breche und dementsprechend mit dem Entzug der Jagdlizenz geahndet werde. Dies sei in diesem Fall auch bereits geschehen.
Mehr aktuelle Jagdunfälle und Straftaten finden Sie hier: Abschaffung der Jagd oder Chronik der Jagdunfälle in Deutschland, Österreich und Schweiz.