Hobby-Jäger haben in Jagdbanngebieten nichts verloren
Walliser Staatsrat und BAFU bei Hobby-Jagd im Aletschwald zurückgepfiffen.
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Naturschutzorganisation Pro Natura gegen die Bejagung von Rotwild im Jagdbanngebiet Aletschwald im Wallis gutgeheissen.
Bundesgericht gibt Pro Natura Recht
Der Staatsrat öffnete ein Teilgebiet des Jagdbanngebietes 2018 generell für die Rotwildjagd. Das Bundesgericht kommt in einem veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass die Hobby-Jagd im Jagdbanngebiet Aletschwald gemäss den rechtlichen Bestimmungen verboten sei.
Hobby-Jagd ist nicht gleich Abschuss
Im Gesetz werde in solchen Fällen der Begriff Abschuss verwendet, der nicht mit Hobby-Jagd gleichzusetzen sei. Eine Öffnung des Jagdbanngebiets für die Hobby-Jagd für Patentinhabende ist laut Bundesgericht ausgeschlossen!
Dabei ist gemäss Bundesgericht den Schutzzielen und der Bedeutung des Aleschwaldes mit seinem mehrere Hundert Jahre alten Arvenbestand ebenso Rechnung zu tragen, wie beispielsweise stark gefährdeten und störungsempfindlichen Vögeln wie dem Birkhuhn.
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