Mit der neuen Verordnunung reagiert Freiburg auf den starken Anstieg von Wildschweinschäden. Diese Jagd beschränkt sich auf drei Tage pro Woche (Mittwoch, Donnerstag und Samstag) und ist jeweils morgens und abends für eine bestimmte Dauer vor und nach Sonnenaufgang bzw. Sonnenuntergang gestattet.
Weder die ordentliche Jagd noch zusätzliche Massnahmen, wie die ausserordentliche Verlängerung der Jagd im Februar 2019, vermochten das Ausmass der Schäden einzudämmen. 2018 beliefen sich die Entschädigungszahlungen auf 160 333 Franken, während der letzten vier Jahre waren es im Durchschnitt 76 926 Franken.
Nach der Jagdgesetzgebung des Bundes und des Kantons Freiburg kann die Wildschweinjagd zur Regulierung des Bestands ausnahmsweise gestattet werden.
Im Wald und in den Wildschutzgebieten bleibt die Jagd auf die Schwarzkittel verboten. Die Hobby-Jäger müssen jeden Abschuss der Kantonspolizei melden, damit diese allfällige Anfragen der Bevölkerung zu gehörten Schüssen beantworten kann.
Die Jagdzeiten sind ähnlich wie im Kanton Waadt, wo die Jagd auf das Wildschwein im Juli und August ebenfalls erlaubt ist. Ziel ist es, das Vorgehen mit jenem der Nachbarkantone zu harmonisieren. Der Patentpreis von 50 Franken ist absichtlich tief gehalten, um den Hobby-Jägern einen Anreiz zu bieten, an dieser Jagd teilzunehmen.
Diese Eröffnung der Jagd in einer Periode des Jahres, die üblicherweise ruhig ist für das Wild, könnte störend sein für Brutvögel und andere Wildtierarten. Der Staatsrat ist jedoch der Ansicht, dass der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gewahrt wird, zumal Massnahmen getroffen wurden, um allfälligen Störungen vorzubeugen. Es darf nämlich weder im Wald noch in den Wildschutzgebieten gejagt werden und die Jagd beschränkt sich auf die Wildsektoren, in denen 2018 und Anfang 2019 wiederholt Schäden an den Kulturen festgestellt wurden. Zudem ist die Massnahme auf 2019 beschränkt und es wird Bilanz gezogen und evaluiert werden, ob sie begründet und effizient war.