27.09.2026, 14:25

Suchen

Kriminalität & Jagd

Zürich: 262 kg Elfenbein am Flughafen sichergestellt

Am 6. Juli 2015 haben Mitarbeitende der Zollstelle Zürich-Flughafen bei einer Kontrolle im Reiseverkehr rund 262 kg Elfenbein sichergestellt.

Redaktion Wild beim Wild — 5. August 2015

Das Elfenbein, welches dem Washingtoner Artenschutzabkommen CITES untersteht und zur Einfuhr in die Schweiz verboten ist, war in acht Koffern verteilt.

Die Koffer waren von drei chinesischen Staatsangehörigen in Dar es Salaam (Tansania) via Zürich mit Ziel Peking (Volksrepublik China) aufgegeben worden. 30 bis 50 Elefanten mussten dafür ihr Leben lassen.

Schwarzmarktwert von rund 400’000 Franken

Das Elfenbein war während der Sicherheitskontrolle im Flughafen Zürich entdeckt worden. Die Elefantenstosszähne waren zersägt, sodass sie in den Koffern transportiert werden konnten. Zusätzlich wurden in den Koffern auch noch 1 kg Fangzähne und Krallen von Löwen gefunden. Das Elfenbein dürfte auf dem Schwarzmarkt einen Wert von rund 400’000 Franken haben.

Die Koffer wurden durch den Schweizer Zoll beschlagnahmt. Weitere Ermittlungen werden durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) durchgeführt. Aufgrund der Widerhandlungen gegen Zoll- und Artenschutzbestimmungen müssen die drei Männer mit hohen Bussen rechnen. Sie flogen kurz vor dem Einstieg ins Flugzeug auf und mussten ein Depot von je 100’000 Franken hinterlassen, was etwa dem Strafmass für ihr Vergehen entspricht. Das Strafverfahren läuft noch.

Dies bleibt jedoch nicht der einzige Elfenbein-Fund am Zürcher Flughafen. In diesem Jahr gab es laut dem Zoll drei weitere Fälle. Damals handelte es sich jedoch um kleinere Mengen. Die Elefantenstosszähne hätten in allen drei Fällen von Johannesburg über Zürich nach China transportiert werden sollen.

Die Schweiz hat das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES oder auch Washingtoner Artenschutzabkommen) unterzeichnet. Das Abkommen strebt den Schutz frei lebender Tiere und Pflanzen als unersetzlichen Bestandteil des natürlichen Systems der Erde an und soll durch internationale Zusammenarbeit sicherstellen, dass gefährdete oder von der Ausrottung bedrohte Tier- und Pflanzenarten durch den internationalen Handel nicht übermässig ausgebeutet werden.

In Zusammenarbeit mit dem BLV leistet der Schweizer Zoll einen wichtigen Beitrag zum Schutz von bedrohten Tier- und Pflanzenarten.

Verwandte Dossiers und Beiträge:

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz dokumentieren wir Fälle, Rechtsfragen und wiederkehrende Muster. Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

Unterstütze unsere Arbeit

Mit deiner Spende hilfst du, Tiere zu schützen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.

Jetzt spenden →