Jagdgesetz

Feuer frei auf Wolf, Luchs, Biber und Co.

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Das revidierte Jagd- und Schutzgesetz (JSG) in der Schweiz schützt die gefährdeten einheimischen Wildtiere wie Luchs, Wolf und Biber nicht mehr. Ein Gesetz, das bisher Schutz und Abschuss gleichgewichtet hat, wird so zum Abschussgesetz. Namhafte Tier- und Naturschutzorganisationen sagen Nein zum Abschuss auf Vorrat: Sie pochen darauf, dass die Kompetenz zur Regulierung geschützter Arten beim Bund bleibt.

Das heutige Jagd- und Schutzgesetz ist ein guter Kompromiss zwischen Schutz, Regulierung und Jagd. Dieses ausgewogene Gesetz soll nun zu Ungunsten geschützter und gefährdeter Tiere revidiert werden – der Schutz wird durch erleichterte Abschussmöglichkeiten massiv geschmälert. Der heute publizierte Gesetzesvorschlag der ständerätlichen Umweltkommission (UREK-S) wird deshalb von den drei grossen Umweltverbänden BirdLife Schweiz, Pro Natura und WWF Schweiz als «Abschussgesetz» betitelt. Bedrohte einheimische Wildtiere würden so zunehmend ins Visier geraten.

Die Umweltverbände weisen auf drei schwerwiegende Fehlkonstruktionen in der neuen Fassung hin. Alle verschlechtern die Situation der geschützten einheimischen Wildtiere:

  • Neu soll es Abschüsse «auf Vorrat» geben: Inakzeptabel
    Diese Neuerung hätte zur Folge, dass bereits «wahrscheinliche» Schäden (d.h., noch nicht eingetretene) als Grund zum Abschuss von Tieren ins Feld geführt werden könnten. Besonders abstossend ist dabei, dass nicht einmal mehr  schadensvermindernde Schutzmassnahmen  vorausgesetzt werden.
  • Neu soll die Regulierung der Bestände von Bundes- in Kantonskompetenz übergehen: Inakzeptabel
    Das führt zu immensen kantonalen Diskrepanzen beim Umgang mit den schweizweit geschützten Arten. Der Bund wird damit seinen verfassungsrechtlichen und internationalen Schutzauftrag nicht gewährleisten. Denn betroffene Arten orientieren sich nicht an Landes-, geschweige denn an Kantonsgrenzen.
  • Neu soll der Bundesrat die Liste geschützter Arten, die reguliert werden dürfen, jederzeit erweitern können – ohne Mitsprache des Parlaments: Inakzeptabel 
    Dadurch wird das Management geschützter Arten zum Spielball von Interessen einzelner Nutzergruppen. Und dies noch mehr als es heute bereits der Fall ist. Eine ganze Reihe geschützter Tierarten läuft dadurch Gefahr, künftig regulierbar und daher «quasi jagdbar» zu werden.

All diesen massiven Verschlechterungen beim Artenschutz stehen keinerlei Verbesserungen für gefährdete Arten und ihre Lebensräume gegenüber. So dürfen bedrohte und gefährdete Arten wie der Feldhase, der Birkhahn oder die Waldschnepfe beispielsweise weiterhin gejagt werden. Zudem werden die für die Verbreitung und die natürlichen Wanderbedürfnisse der Wildtiere wichtigen Wildtierkorridore weiterhin nicht geschützt.

Die Umweltverbände lehnen die extreme, völlig aus dem Gleichgewicht geratene Revision des Jagd- und Schutzgesetzes ab. Sollte das Gesetz in der vorliegenden Form vom Parlament bestätigt werden, werden die Verbände ein Referendum gegen dieses Abschussgesetz prüfen.

Der Wolfsbestand soll reguliert werden können – und zwar nicht nur dann, wenn Wölfe grossen Schaden anrichten. Die Umweltkommission des Ständerates will den Schutz des Wolfes stärker lockern als der Bundesrat. Auch Biber und Luchse nimmt sie ins Visier.

Wolf, Luchs, Biber und Co. zum Abschuss frei

Der Bundesrat schlägt eine weitgehende Lockerung vor: Die Behörden sollen künftig nicht nur einzelne Tiere geschützter Tierarten zum Abschuss freigeben, sondern die Dezimierung ganzer Bestände erlauben können.

Im Jagdgesetz will der Bundesrat aber Bedingungen dafür verankern. Der Wolfsbestand soll nur dann dezimiert werden dürfen, wenn Wölfe trotz Schutzmassnahmen grossen Schaden anrichten oder Menschen gefährden.

Die Umweltkommission des Ständerates (UREK) beantragt ihrem Rat nun mit 6 zu 5 Stimmen, auf strenge Bedingungen zu verzichten, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Abschüsse sollen auch ohne grossen Schaden möglich sein. Zudem soll keine absolute Pflicht zu Schutzmassnahmen bestehen.

Jagd auf Biber und Luchse

Weiter hat die Kommission mit jeweils 7 zu 4 Stimmen entschieden, den Biber und den Luchs in den Artikel zur Bestandesregulierung aufzunehmen. Zum Luchs hält die Kommission fest, das Zeitfenster für die Regulierung des Bestandes betrage lediglich sechs Wochen pro Jahr.

Beim Biber will die UREK ausserdem die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich der Bund an der Finanzierung von Schutzmassnahmen bei Infrastrukturen von öffentlichem Interesse und der Vergütung von Schäden beteiligen kann. Damit setzt sie das Anliegen einer Standesinitiative des Kantons Thurgau um.

Minderheiten für Bundesratsversion

Die Version des Bundesrates schliesst nicht aus, dass die Bestände anderer Tiere reguliert werden können. Der Bundesrat wollte die Tierarten jedoch nicht im Gesetzesartikel aufführen, sondern in einer Verordnung.

Der Umgang mit Wolf, Luchs und Biber wird im Plenum einmal mehr zu reden geben: Verschiedene Minderheiten der Kommission beantragen beim Ständerat, bei der Bestandesregulierung dem Bundesrat zu folgen. Bei der Verhütung von Wildschäden hat die Mehrheit weitergehende Massnahmen abgelehnt. So sprach sie sich deutlich dagegen aus, dass Kantone Zonen ohne Grossraubtiere festlegen können.

Vereinheitlichte Jagdprüfung

Über andere Punkte hatte die Kommission schon in einer früheren Sitzung entschieden. Sie zeigte sich einverstanden damit, dass die Jagdprüfungen harmonisiert werden und dass die Kantone die Schonzeiten von jagdbaren Arten ohne Zustimmung des Bundes vorübergehend verkürzen dürfen. Hingegen beschloss sie, mehrere Wildentenarten von der Jagd auszunehmen und unter Schutz zu stellen.

In der Gesamtabstimmung hiess die Kommission die Revision des Jagdgesetzes mit 6 zu 4 Stimmen gut. Im Vordergrund stünden tragfähige Lösungen für das Zusammenleben von Menschen und Wildtieren, schreibt sie. Als nächstes entscheidet der Ständerat über die Änderungen des Jagdgesetzes.

Der Umgang mit dem Wolf gibt im Parlament seit Jahren zu reden. Der Bundesrat suchte einen Weg, der mit der Berner Konvention vereinbar ist. Er möchte den Schutzstatus des Wolfes in der Konvention von “streng geschützt” auf “geschützt” zurückstufen. Das Umweltdepartement wurde beauftragt, dem Europarat den Antrag bis Ende Juli 2018 einzureichen. Das Begehren ist allerdings schon einmal abgelehnt worden.

Interessen-Gemeinschaft Wild beim Wild

Die IG Wild beim Wild ist eine gemeinnützige Interessen-Gemeinschaft, die sich für die nachhaltige und gewaltfreie Verbesserung der Mensch-Tier-Beziehung einsetzt, wobei die IG sich auch auf die rechtlichen Aspekte des Wildtierschutzes spezialisiert hat. Eines unser Hauptanliegen ist, in der Kulturlandschaft ein zeitgemässes und seriöses Wildtiermanagement nach dem Vorbild vom Kanton Genf einzuführen – ohne Hobby-Jäger aber mit integren Wildhütern, die den Namen auch verdienen und gemäss einem Ehrenkodex handeln. Das Gewaltmonopol gehört in die Hände des Staates. Die IG unterstützt wissenschaftliche Methoden der Immunokontrazeption für Wildtiere.