Campieren und Biwakieren in der Wildnis verspricht Abenteuer und bietet gerade in den Bergen wegen des Coronaviruses eine Alternative zum Übernachten in den Berghütten. Es birgt aber auch Gefahren und die Camper müssen so einiges beachten, damit sie weder Mensch noch Tier stören.
Seit dem 11. Mai 2020 können Berghütten öffnen und den Betrieb wieder aufnehmen. Allerdings müssen sie über ein Schutzkonzept verfügen, wie sie die geltenden Vorgaben des Bunderates einhalten wollen. Der SAC stellt eine Liste derjenigen SAC-Hütten, die bereits geöffnet sind oder dies in den kommenden Wochen planen, zur Verfügung. Die Liste wird laufend ergänzt und aktualisiert.
Wichtig für den Hüttenbesuch sind:
- Reserviere deinen Schlafplatz – ohne Reservierung keine Übernachtung.
- Besuche eine Hütte nur in gesundem Zustand.
- Bringe selber mit: Schutzmasken, Desinfektionsmittel, Handtuch.
- Kein Schlafplatz ohne eigenen Hüttenschlafsack.
- Nimm deinen Abfall wieder mit ins Tal.
- Hinterlasse nichts ausser deine Fussspuren
Camping
In diesem Sommer werden mehr Menschen die Ferien im eigenen Land verbringen, was sich auch auf den Platz auf Campingplätzen auswirken kann. Eine Alternative dazu ist das freie Campieren, das vor allem in den Bergen für viele einen bestimmten Reiz ausstrahlt. Nebst der rechtlichen Lage, die sich jeweils kantonal oder sogar auf Gemeindeebene unterscheidet, gibt es auch einige Verhaltensregeln, die der Camper beachten sollte.
Bei der Übernachtung in den Bergen ist es wichtig, sich rücksichtsvoll zu verhalten und die Lebensräume der Wildtiere zu schonen. Dabei ist nicht zu vergessen, dass es zum Biwakieren (ohne Zelt) und Campieren (mit Zelt) auch rechtliche Bestimmungen gibt.
Gute Planung für einen ruhigen Schlaf
Überlege dir vorab gut, wo du übernachten willst und nimm dabei Rücksicht auf die Natur. Suche dazu auf der Landeskarte möglichst unproblematische Lebensräume. Meide Auen- und Feuchtgebiete, da sie oft seltene Pflanzen beheimaten. Aus ökologischer Sicht sind Standorte oberhalb der Waldgrenze meist unbedenklich.
Informiere dich zur eigenen Sicherheit über die Wetterlage und berücksichtige bei der Standortplanung auch mögliche Naturgefahren, wie Steinschlag, Lawinen, Hochwasser und Gewitter. Besonders gefährlich ist das Campieren auf Kuppeln oder Graten bei Gewitterlage. Auch birgt das freie Campieren an Fliessgewässern grössere Gefahr, da Bäche oder Flüsse aufgrund von starken Regenfällen oder dem Betrieb von Wasserkraftanlagen plötzlich anschwellen können. Halte im Zweifelsfall einen Sicherheitsabstand zum Fliessgewässer ein. Die folgende Darstellung hilft dir bei der idealen Standortwahl.
Die Rechtslage für’s Campieren und Biwakieren
Es gibt in der Schweiz keine einheitliche Regelung zum freien Campieren. Generell ist laut dem Schweizer-Alpenclub ein Notbiwak überall erlaubt, sowie die Übernachtung auf einem Privatgrundstück. Dabei ist es wichtig, den Grundstückbesitzer oder Landwirten vorher um Erlaubnis zu fragen. Um herauszufinden wem ein Stück Land gehört, kann man sich bei der Gemeinde erkundigen. Einzelne Übernachtungen im Gebirge oberhalb der Waldgrenze werden meist geduldet, solange man sich rücksichtsvoll verhält.
Die Kantone bzw. Gemeinden haben aber jeweils eigene rechtliche Bestimmungen. Es lohnt sich deshalb, sich vor jedem Ausflug bei der jeweiligen Gemeinde zu erkundigen, ob das freie Campieren dort möglich ist. Martin Künzle vom Schweizer-Alpenclub (SAC) betont zusätzlich, dass es wichtig ist, die Naturschutzgebiete auf kantonaler und kommunaler Ebene zu respektieren. Diese seien nicht, wie z.B. Jagdbanngebiete auf map.geo.admin.ch ersichtlich, aber meist vor Ort gut ausgeschildert. Die genaueren Informationen über die Schutzbestimmungen der einzelnen Naturschutzgebiete findet man auf den Geoportalen der Kantone.
Als Beispiel für die unterschiedlichen Regelungen nennt Künzle einzelne Gemeinden (Leuk, Zermatt, Vercasca-Tal), die ein Verbot für freies Campieren erlassen haben, sowie den Kanton Obwalden, wo das mehrmalige Übernachten am gleichen Ort (ausserhalb von Campingplätzen) per Gesetz verboten ist. Der TCS hat eine Übersicht über die kantonalen Regelungen erstellt.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website von SAC und in ihrem Merkblatt zum Campieren und Biwakieren.