Jagd

Bundesjagdgesetz: Massaker sind keine Lösung

Julia Klöckners vorliegender Referentenentwurf der Novellierung zum Bundesjagdgesetz beabsichtigt mittels der Jagd die Versäumnisse der Forstpolitik der vergangenen Jahrzehnte wettzumachen. Die Änderungen des Gesetzes zielen im Wesentlichen darauf ab, eine „Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmassnahmen“ zu ermöglichen.

Das durchaus bestehende Problem der Schädigung von jungen Bäumen durch Rehe und andere Paarhufer des Waldes (sog. Schalenwild) ist durch noch mehr Abschüsse nicht in den Griff zu bekommen„, ist Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland e.V., überzeugt. „Beispiel Baden-Württemberg, dort wurden in den vergangenen zehn Jahren die Abschüsse insbesondere in den staatlichen Forsten extrem erhöht. Insgesamt um über 40 Prozent auf zuletzt über 225.000 Rehe. Signifikante Auswirkungen auf Verbiss- oder andere Schäden durch Wildtiere sind dennoch nicht zu verzeichnen.

Gründe für die teilweise hohe Schädigung von jungen Forstkulturen sieht Kauertz gerade im hohen Jagddruck in Deutschland: „Das Wild wird quasi ganzjährig bejagt und damit beunruhigt, es gibt keine jagdfreien Äsungsflächen und auch keine Übergangszonen vom Feldacker zum Waldacker.“ Wer das Rehwild insbesondere in der nahrungsarmen Winterzeit durch die Jagd beunruhigt, müsse sich nicht wundern, wenn der dadurch entstehende Energiebedarf an den Knospen junger Bäume gesättigt wird.

Der Entwurf zum überarbeiteten Bundesjagdgesetz fordert u.a. die jährliche Vereinbarung von Mindestabschussquoten von Schalenwild. Auch soll das Verbot von Nachtzielgeräten für Wildschweine gänzlich aufgehoben werden. Beide Massnahmen werden wohl zur ganzjährigen Intensivierung der Jagd führen. Am Ende bleiben dann vielleicht 100.000 Rehe mehr auf der Strecke. Geholfen ist dem Wald damit nicht, weil zum einen der Verbiss auf hohem Niveau gehalten wird und zum anderen die Biologie des Rehwilds unterschätzt wird. Die Wildtiere werden mit einer höheren Reproduktion die Verluste durch die Jagd ausgleichen, dann bekommt die Ricke halt in der Regel zwei Kitze.

Die Klöckner-Novellierung lässt ganz wesentlichen Änderungsbedarf der Jagdgesetzgebung aussen vor. So wäre es an der Zeit gewesen, unbestimmte Rechtsbegriffe wie „Weidgerechtigkeit“ oder „Hege“ durch klare, nachvollziehbare und kontrollierbare Definitionen zu ersetzen. Das Gesetz verbietet die Herstellung, den Kauf und Verkauf und die Nutzung von Tellereisen. Wünschenswert und sinnvoll wäre die Ausweitung dieser Bestimmung auf sämtliche in Deutschland nicht für die Jagd zugelassenen Fanggeräte.

Die Idee eines verpflichtenden, jährlich zu erneuernden Schiessübungsnachweises für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden ist im Grunde nicht zu verachten. Da der Nachweis allerdings lediglich die Teilnahme der Jäger bestätigt, nicht aber das Schiessvermögen belegt, wird diese Verpflichtung im Hinblick auf mehr Tierschutz nach wie vor häufig ins Leere laufen.

Im Umkreis Wildquerungshilfen dürfen Ansitzeinrichtungen nur vorübergehend und kurzzeitig im Falle einer Gesellschaftsjagd errichtet und genutzt werden. Diese Bestimmung ist so unnütz und unkontrollierbar, wie ein Grossteil im neuen Bundesjagdgesetz. Richtig wäre das völlige Verbot der Jagd im Umkreis von mindestens 500 Metern um eine Querungshilfe.

Vor 26 Jahren ist der Tierschutz zum Staatsziel erklärt worden. Im Bereich der Jagd hat sich seitdem – abgesehen von Ausnahmen in Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung – nicht viel getan. Vor allen Dingen steht nach wie vor die Überprüfung des Verzeichnisses der jagdbaren Arten hinsichtlich eines vernünftigen Grunds gemäss des Tierschutzgesetzes an.

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