Am Montag 7.6.2021 wurde ein Kaiseradler südwestlich von Tulln in Niederösterreich mit Schrot angeschossen.
Der verletzte Greifvogel wurde von aufmerksamen Passanten geborgen und in der von „Vier Pfoten“ geführten Eulen- und Greifvogelstation Haringsee (EGS) erstversorgt. Der Zustand des weiblichen Kaiseradlers ist trotz Anschuss mit neun Schrotkugeln stabil. Ein weiteres forensisches Gutachten zur Klärung des genauen Tatherganges ist beauftragt. Unklar ist, ob der Kaiseradler jemals wieder in die Freiheit entlassen werden kann. Es handelt sich um einen Brutvogel aus den Tullnerfelder Donauauen, der seine beiden fünf Wochen alten Jungvögel ihrem Schicksal überlassen musste. BirdLife Österreich erstattete Anzeige nach §181f des Strafgesetzbuches und fordert eine Reform des Jagdrechts, um möglichen Vertuschungen und Verschleierungen vorzubeugen, sowie eine Verbesserung in der Strafverfolgung, wie auf Wildtierkriminalität spezialisierte Sonderstaatsanwaltschaften und entsprechende Ressourcen für die Ermittlungsarbeiten!
Wir gehen davon aus, dass dies ein gezielter Anschlag auf einen Kaiseradler ist. Dass hier das in den Tullnerfelder Donauauen brütende Kaiseradlerweibchen mit neun Schrotkugeln angeschossen wurde und zwei fünf Wochen alte Jungvögel im Horst zurücklässt, ist für den fragilen Bestand der rund 30 brütenden Kaiseradlerpaare in Österreich bedrohlich! Denn ob der verbliebene Elternvogel die Jungen alleine aufziehen kann, ist fraglich. Wir werden den Horst in den nächsten Wochen beobachten und gegebenenfalls unterstützend eingreifen.
, zeigt sich Matthias Schmidt, Greifvogelexperte von BirdLife Österreich bestürzt.
Der lokale Jagdausübungsberichtigte hat seine Hilfe bereits zugesichert. Der Dank gilt auch den couragierten Passanten, die den verletzten Vogel meldeten und somit dessen Überleben ermöglichten. Sollte es Zeugen des Abschusses oder sonstige Hinweise geben, bitten wir diese über unsere Meldeplattform Kaiseradler.at, die App „birdcrime“ oder die birdcrime-Hotline +43 660 869 2327 zu melden! Bei anonymen Hinweisen gilt, diese so detailliert wie möglich abzugeben, um eine entsprechende Strafverfolgung zu ermöglichen.
Hotspot der Greifvogelverfolgung und schiefe Optik in Tulln
Hinsichtlich illegaler Greifvogelverfolgung ist der Bezirk Tulln kein unbeschriebenes Blatt: 2015 wurde hier ein Kaiseradler vergiftet aufgefunden. In demselben Jagdrevier, in dem der angeschossene Kaiseradler gefunden wurde, gab es bereits im vergangenen März fünf tote Mäusebussarde, die ebenso von BirdLife zur Anzeige gebracht wurden.
Eine damalige Untersuchung der Kadaver wurde seitens der Behörden und der Jagd nicht für notwendig erachtet, da diese nahe der Bahnlinie gefunden wurden. Wenn auch rückblickend keine gesicherten Aussagen mehr getroffen werden können, so hinterlässt diese Sachlage – unterstützt durch den aktuellen Abschuss des Kaiseradlers – jedenfalls eine schiefe Optik!
Matthias Schmidt
Strafrechtliche Konsequenzen und notwendige Forderungen
Nach §181f des Strafgesetzbuches (Vorsätzliche Schädigung einer streng geschützten Tier- und Pflanzenart) ist der Abschuss einer streng geschützten Art wie des Kaiseradlers ein strafrechtliches Delikt mit Freiheitstrafen bis zu zwei Jahren. Doch die Praxis zeigt Schwierigkeiten bei der Handhabe.
Obwohl sämtliche Greifvogelarten ganzjährig geschützt sind und deren Bejagung auch europarechtswidrig ist, werden die Greifvögel nach wie vor über das Jagdgesetz geregelt. Das damit verbundene Aneignungsrecht toter Vögel durch die Jagd führte in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass das Aufdecken illegaler Greifvogelverfolgung erschwert wird. Wenngleich die Jägerschaft solche Taten ablehnt, zeigen unsere Erfahrungen, dass die Täter meist Jagdscheininhaber sind. Daher ist es nicht zielführend, dass potenziell Tatverdächtige in den Reihen der Jägerschaft ihre Zustimmung zur Untersuchung von Beweismitteln geben müssen und bei Anzeigen unmittelbar informiert werden. Unbeeinflusste Ermittlungen können auch nur im Sinne aller Jäger sein, die mit solchen Straftätern nichts zu tun haben wollen. Daher ist es an der Zeit, die Rahmenbedingungen zum Schutz von Greifvögel nachzuschärfen, um möglichen Vertuschungen und Verschleierungen vorzubeugen!
Matthias Schmidt
Drüber hinaus fordert der Greifvogelexperte von BirdLife Österreich:
Es braucht auch Verbesserungen bei der Strafverfolgung, wie etwa auf Wildtierkriminalität spezialisierte Sonderstaatsanwaltschaften sowie entsprechende Ressourcen für die Ermittlungsarbeiten bei der Exekutive, um eine konsequente Ahndung zu ermöglichen.
Matthias Schmidt
Hohe Dunkelziffer bei illegaler Verfolgung
Seit Anfang letzten Jahres wurden drei Kaiseradler im brutfähigen Alter in Österreich erschossen, die Dunkelziffer dürfte vielfach höher liegen. Illegale Verfolgung ist beim Kaiseradler die mit Abstand häufigste menschlich verursachte Todesursache. Zwischen 30 und 40 Prozent aller in Österreich tot aufgefundenen Kaiseradler wurden erschossen oder vergiftet. Daher setzen BirdLife Österreich, der WWF sowie nationale und internationale Partner im Rahmen des internationalen pannonEagle LIFE-Projekts (LIFE15/NAT/HU/000902) einen Schwerpunkt zur Bekämpfung der illegalen Greifvogelverfolgung. Finanziell unterstützt wird das EU-geförderte Projekt dabei vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Sollten Sie tote oder verletzte Greifvögel finden, bitten wir Sie, diese uns über unsere Meldeplattform Kaiseradler.at, die App „birdcrime“ oder die birdcrime-Hotline +43 660 869 2327 zu melden!
Matthias Schmidt
2 Kommentare
Das quälen von Schweinen in Italien ist sowas von grausam … ich finde keine Worte wozu Menschen fähig sind Tiere zu quälen. Tiere sind Lebewesen und haben ein Recht artgerecht zu leben. Tiere muss man mit Respekt und human begegnen sie empfinden genauso schmerzen wie ein Mensch. Dieser Betrieb muss geschlossen werden und diese Bestien von Menschen müssen bestraft werden. Die Menschen haben den Tieren die Hölle auf Erden gebracht.
Auf Vögel mit Schrotkugeln schiessen ist ein Verbrechen und muss bestraft werden. Die Menschen die sowas tun sind tierquäler und müssen bestraft werden.