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Kriminalität & Jagd

Brütende Saatkrähen gestört: Geldstrafe für Stadt-Berner

Während die intelligenten Vögel für manche ein wahres Wunder der Natur sind, so stören sich andere am lauten Gekrächze der geselligen Tiere oder am Kot auf dem Auto oder der Parkbank.

Redaktion Wild beim Wild — 31. Juli 2021

Das Bundesgericht hat einen Berner zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, weil er Saatkrähen während der Schonzeit beim Brüten störte.

Nester illegal von Platane geworfen

Mithilfe einer Hebebühne warf der heute 61-Jährige vier bis fünf Nester von einer Platane im Berner Stadtteil Breitenrain-Lorraine zu Boden.

Bundesgericht bestätigt Urteil

Mit der eigenmächtigen Aktion vom März 2018 hat sich der Mann eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 100 Franken eingehandelt. Das Bundesgericht bestätigt in einem am 14.7.2021 veröffentlichten Entscheid das Urteil des Berner Obergerichts. Die Gerichtskosten von 3’000 Franken werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Die Tat fand während der vom 16. Februar bis am 31. Juli dauernden Schonzeit statt und ist damit gemäss Jagdgesetz strafbar.

Am Tag nach der Entfernung der Nester fand der Wildhüter Eierschalen unter dem Baum. Dies zeigte, dass die Platane von bereits brütenden Saatkrähen bewohnt war, wie alle Instanzen feststellten.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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