Schächten: Eine der grausamsten Tötungsarten
Betäubungsloses Schlachten ist eine der grausamsten Tötungsarten. Tierschutzorganisationen fordern ein umfassendes Verbot des Schächtens.
Nicht umsonst ist diese Schlachtungsart laut regulärem Tierschutzgesetz explizit verboten – und nur per «Ausnahmegenehmigung» nach Beantragung möglich.
D.h. im Klartxt, Muslime (und Juden) können Tiere in Deutschland per «Sondergenehmigung» – entgegen dem Gesetz für «Normalos» – auf brutalste archaisch-anachronistische Art und Weise zu Tode metzeln.
An sich unfaßbar – analog dieser perversen Denkweise könnte man auch «Ausnahmegenehmigungen» für das Vergewaltigen von Menschen beantragen und erteilen.
Oder wie oder was?
Denn Menschen wie Tiere sind gleichermaßen leidensfähig – und wenn schon Fleischesgier oder Religionsphantasien das Schlachten von Tieren einfordern, muß zumindest eine qualmindernde Betäubung vor der Tötung der Todeskandidaten praktiziert werden.
Dieses bewußte und vorsätzliche betäubungslose Schächt-Abmetzeln von Tieren geschieht immer wieder, entgegen unserem regulärem TierSchG.
„Der größte Feind des Rechts ist das Vorrecht“ konstatierte sehr richtig Marie von Ebner-Eschenbach.
Doch im total kriecherisch-sklavenhaft «politsch korrekt» dressierten Deutsch-Michl-Land kümmert das niemand.-
Höhepunkt der Schächtorgien ist jedes Jahr «Kurban Bayrami«, das Islamische Opferfest, das in diesem Jahr vom 09. bis 12.07.2022 stattfindet.
Letzlich ist das illegales Schächten, da Ausnahmegenehmigungen nach § 4a Abs. 2, Nr. 2 TierSchG nicht erteilt werden dürften.
Denn keine Religion fordert, dass Tiere vor dem Schächtschnitt unbetäubt sein müssen! Als die Religionsschriften entstanden, kannte man noch keine elektrische Betäubung, deshalb können sie auch nicht verboten sein.
Dies wird auch von islamischen Stellen und religiösen Autoritäten bestätigt. Eine religiöse Begründung ist somit nicht gegeben.
Sogenannte „zwingende Vorschriften“ die das TS-Gesetz vorschreibt, um betäubungsloses Schächten erteilen zu können und die Ausnahmegenehmigungen rechtfertigen sollen, gibt es nicht. Betäubungsloses Schächten ist grausame Tierquälerei und ethisch nicht vertretbar.
Es gibt auch die Alternativen von Geld-Opfern oder Bedürftigen Lebensmittel zugute kommen zu lassen.
Unsere Politiker werden so ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass keine Ausnahmegenehmigungen mehr für barbarisches betäubungsloses Schächten der Tiere erteilt werden.
Weiterhin werden die Innenminister der Länder aufgefordert, rechtzeitig verstärkte Veterinär- und Polizeikontrollen zu veranlassen, damit illegales Schächten unterbunden/verhindert werden kann.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unseren Dossiers zur Kritik an der Hobby-Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte. Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
Unterstütze unsere Arbeit
Mit deiner Spende hilfst du, Tiere zu schützen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.
Jetzt spenden →
