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Berner Konvention bestätigt Wolfschutz

Am 29.11.2022 hat die Berner Konvention den Antrag der Schweiz zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes abgelehnt.

Die Tierschutz- und Umweltverbände begrüssen das und fordern vom Schweizer Parlament, diesen Entscheid in seinen Beschlüssen zum Jagdgesetz in der Wintersession zu respektieren.

Die Mitglieder der Berner Konvention – dem europäischen Vertrag zum Schutz der Wildtiere und Pflanzen – haben heute anlässlich des 42. Jahrestreffens des Standing Committee in Strassburg einen Antrag der Schweiz zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes klar abgelehnt.

Eine Lockerung des europäischen Schutzstatus stünde im Widerspruch zu den Ergebnissen eines umfassenden Berichts zum Zustand der Wolfspopulation, der im Auftrag des Europarats erarbeitet wurde. Demnach ist die alpine Wolfspopulation noch immer potenziell gefährdet. 

Schweizer Wolfspolitik auf Irrwegen

Der Entwurf zur Teilrevision des Jagdgesetzes, über welchen der Nationalrat nächste Woche diskutiert, sieht jedoch eine massive Schwächung des Wolfsschutzes in der Schweiz vor. Wölfe sollen künftig zur Vermeidung jeglichen Schadens präventiv erlegt werden können. Der Entscheid, welche Herdenschutzmassnahmen für zumutbar befunden werden, soll neu den Kantonen obliegen. Dies steht im eklatanten Widerspruch zur Vorgabe der Berner Konvention, wonach dem Abschuss mildere Massnahmen (Herdenschutz, Vergrämung) vorangehen müssen, nur die Abwehr «ernster» Schäden einen Abschuss rechtfertigt und die Regulation der Wolfsbestände grenzübergreifend koordiniert werden soll.

Die Schweiz wird mit der Teilrevision ihres Jagdgesetzes nicht zur «schadenfreien Zone». Wölfe werden weiterhin in unserem Land leben sowie aus Nachbarländern zuwandern. Der Entscheid der Berner Konvention zeigt, dass die Schweizer Wolfspolitik auf einem Irrweg ist und der Illusion unterliegt, sie könne ohne Abstimmung mit dem benachbarten Ausland funktionieren. Eine Korrektur tut dringend Not: Mit einigen wenigen, aber entscheidenden Anpassungen stünde ein Gesetzesvorschlag bereit, der rasch und flexibel umgesetzt werden könnte und – unter Einhaltung der Berner Konvention – mehr Handlungsspielraum im Umgang mit dem Wolf ermöglichen würde. Es ist nun an der Politik, dieser Konsenslösung zum Durchbruch zu verhelfen, indem sie den bislang vorliegenden Gesetzesvorschlag substantiell nachbessert.

In diesem Zusammenhang braucht es eine offene Diskussion, ob eine «nicht schützbar» deklarierte Alp nicht besser aufgegeben und so den Wildtieren wieder als Lebensraum zurückgegeben werden kann.

Die meisten Schafbestände haben eher Hobby-Charakter. Richtig professionelle Betriebe mit 100 und mehr Mutterschafen, die einen namhaften Anteil des Haushaltseinkommens aus der Schafhaltung erwirtschaften, sind in der Schweiz dünn gesät. Dass überhaupt so viele Schafe und Ziegen in der Schweiz gehalten werden, ist ein junges Phänomen, genauso wie der freie Weidegang. In anderen Ländern Europas ist die ständige Behirtung mit Treib- und Herdenschutzhunden bewährter Alltag und eine jahrhundertealte Tradition.

Die Rückkehr des Wolfes erfordert bei uns ein Umdenken. Dies sollte als Chance gesehen werden, denn eine stärkere Betreuung der Schafe oder gar deren ständige Behirtung fördert auch die Gesundheit der Tiere, da Verletzungen und Krankheiten viel früher entdeckt werden.

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