Kunterbunt

Bauer mäht Rehkitz – wegen Tierquälerei verurteilt

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Trotz Vorwarnung hat ein Bauer im Mai 2022 in Brislach hohes Gras gemäht und dabei ein Rehkitz schwer verletzt.

Das Baselbieter Strafgericht in Muttenz hat ihn nun wegen vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt, schreibt die Basler Zeitung.

«Ich mähe diese Parzelle seit über 20 Jahren. Es ist nie etwas passiert», sagte der 59-jährige Landwirt aus Breitenbach im Strafjustizzentrum in Muttenz. Doch im Mai 2022 passierte etwas: Am Mittag schnitt er auf seiner Parzelle in Brislach mit der Mähmaschine einem sich duckenden Rehkitz einen Vorder- und einen Hinterlauf ab.

Zuvor hatte ihn ein Bekannter gewarnt, dass Tiere von der Nachbarparzelle auf sein Land gewechselt seien und vermutlich im hohen Gras sässen. «Warum haben Sie das Feld nicht zu Fuss abgesucht?», fragte Gerichtspräsident Christoph Spindler den Landwirt. «Ich war überzeugt, dass da nichts ist. Weil der Nachbar schon gemäht hat», antwortete der Mann.

Anschließend schlug der 59-Jährige das verletzte Tier mit voller Wucht gegen einen Baum, um es zu töten. «Danach war es tot. Überzählige Chüngeli mussten wir schon als Buben töten», erklärt er. Danach fuhr er zur Kadaversammelstelle in Büsserach und entsorgte das tote Tier.

«Die Jäger, die mich jetzt beschuldigen, die haben Schweisshunde, die hetzen ihre Hunde auf die Rehe. Das ist Tierquälerei», sagt er. Er kritisierte auch die Sensibilität der Gesellschaft, die ein Problem damit habe, wenn man ein Tier sofort erlöse, aber nicht sehen wolle, dass auch ein Wolf Tiere quäle.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen mehrfacher Tierquälerei eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten gefordert. Einzelrichter Christoph Spindler beliess es bei einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 80 Franken, verlängerte aber die Probezeit auf vier Jahre. Dies auch deshalb, weil der Mann im Kanton Solothurn bereits wegen Widerhandlung gegen das Gewässerschutzgesetz bestraft worden war.

Zudem erhält der Mann eine Busse von 1’000 Franken: Gemäss kantonalem Jagdgesetz gehören erlegte oder tot aufgefundene Tiere der zuständigen Jagdgesellschaft, und mit der Entsorgung in der Kadaversammelstelle habe sich der Bauer das Tier unrechtmässig angeeignet. Mit der Verurteilung bleiben auch die Verfahrens- und Gerichtskosten von rund 2’000 Franken an ihm hänge

Die Gesellschaft habe sich zwar in den letzten Jahrzehnten verändert, aber für das Gericht seien die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes entscheidend, und daran müsse sich jeder halten.

Sie können mit Barmherzigkeit allen Tieren und unserem Planeten helfen. Wählen Sie Mitgefühl auf Ihrem Teller und in Ihrem Glas. Go Vegan.

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