Jagdgesetz

BAFU lehnt Gesuch zur Wolfregulierung in Glarus ab

Der Bund hat das Gesuch des Kantons Glarus zur Regulierung eines Wolfsrudels aufgrund von Schäden an Nutztieren abgelehnt.

Er begründet dies mit ungenügendem Herdenschutz. Der Kanton Glarus bedauert diesen Entscheid.

Der Kanton Glarus hat am 21. September 2021 ein Gesuch gestellt, um das Wolfsrudel Kärpf zu regulieren. Nach Ansicht des Kantons hatte das Rudel innerhalb von vier Monaten zehn Nutztiere aus geschützten oder nicht zumutbar schützbaren Situationen gerissen. Der Bund teilt diese Auffassung nicht und beanstandete, dass bei einem der drei Wolfsangriffe der Herdenschutz ungenügend war und somit die getöteten Nutztiere für die Wolfsregulation nicht angerechnet werden können (Medienmitteilung Bundesamt für Umwelt). Die Zustimmung für die Regulierung des Wolfrudels Kärpf um drei der sechs Jungtiere wurde deshalb nicht erteilt. Der Kanton Glarus bedauert diesen Entscheid.

130 bis 150 Wölfe leben in der Schweiz

Gemäss Bafu leben in der Schweiz aktuell rund 130 bis 150 Wölfe in mindestens 13 Rudeln – Tendenz steigend. Da die Schweizer Stimmbevölkerung im Herbst 2020 das revidierte Jagdgesetz abgelehnt hat, passte der Bundesrat im Sommer 2021 die Jagdverordnung an. Dabei wurde die Schwelle für den Abschuss von Wölfen deutlich gesenkt.

So wurde erst Anfang September der Abschuss von drei Jungwölfen im Kanton Graubünden bewilligt. Erstmals angewendet wurde die neue Regelung im Juli im Kanton Wallis: Die Behörden ordneten den Abschuss eines Wolfes an, der zehn Schafe gerissen hatte. Schliesslich wurde er Anfang August geschossen. Es war der erste offizielle Abschuss nach den neuesten Regeln.

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