Sie waren während eines Volksfests im Schwarzwald betrunken, übermütig und bei der Begegnung mit einem Auerhahn völlig überfordert. Zwei junge Männer sind in Deutschland im Prozess um den gewaltsamen Tod des geschützten Vogels am 4.8.2020 verurteilt worden.
Ein 21-Jähriger, der den Auerhahn auf einer Wiese am Feldberg nach Überzeugung des Richters im vergangenen August erschlagen hatte, soll nach Jugendstrafrecht einen einwöchige Arrest antreten und 1000 Euro an die Naturschutzorganisation Nabu zahlen. Ein 23-Jahre alter Mann erhielt wegen Verstosses gegen das Bundesnaturschutzgesetz eine Geldstrafe in Höhe von 1300 Euro.
Wie die „Badische Zeitung“ berichtet, gaben die Männer an, aus Notwehr gehandelt und den Hahn lediglich mit der Hand geschlagen zu haben. Der Richter sei dieser Erklärung nicht gefolgt. Das Gericht gehe davon aus, dass der eine Mann den Hahn mit einer Flasche erschlagen habe, hiess es weiter. Dies hatten Zeugen berichtet.
Was dem Richter bei dem Angeklagten fehlte, war die aufrichtige Reflexion des Geschehens. “Ich glaube nicht, dass Sie ernsthaft sehen, wie Sie sich hätten anders verhalten können“, so Gerber. Dabei sei gerade bei Ferdinand I. als Jäger eine höhere Kompetenz im Umgang mit Wildtieren gefordert. Es wurde zudem ein sechsmonatiges Jagdverbot verhängt.
Der Richter am Amtsgericht Titisee-Neustadt ging mit dem Arrest über den Antrag des Staatsanwalts hinaus. Dieser hatte für den Jüngeren eine Geldauflage von 2400 Euro gefordert. Die Verteidiger hatten für ihre Mandanten jeweils auf Freispruch plädiert. Die Tat hatte überregional Bestürzung hervorgerufen.
Joachim Streitberger, der Anwalt von Ferdinand I., konnte die Überzeugung des Gerichts nicht nachvollziehen, wie er gegenüber der BZ sagte. Ob sein Mandat Revision einlege, müsse noch besprochen werden. Staatsanwalt Bernd Klippstein dagegen sprach von einem angemessenen Urteil. “Und ich würde mir wünschen, dass es auch akzeptiert wird.” Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Auerhühner sind als bedrohte Tierart streng geschützt und kommen im Schwarzwald nur noch in wenigen Gebieten vor. Die beiden Angeklagten äusserten zum Abschluss des Prozesses ihr Bedauern.