Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat dem Gesuch des Kantons Graubünden zur Regulierung des Beverin-Rudels zugestimmt.
Der Kanton Graubünden kann drei Jungwölfe zum Abschuss freigeben, nachdem das BAFU bereits letzte Woche 4 Abschüsse von Juntieren in den Kantone Wallis und Waadt erlassen hat.
Am 23. August 2021 hat der Kanton Graubünden beim BAFU ein Gesuch eingereicht für eine Regulierung des Wolfsrudels im Beverin-Gebiet. Begründet wurde dies mit fehlender Scheu der Wölfe vor Menschen sowie mit Rissen von Schafen trotz Herdenschutzmassnahmen. Mit dem Abschuss von Wölfen will der Kanton eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken.
Aufgrund der Prüfung der eingereichten Dokumente hat das BAFU dem Gesuch auf der Basis des Jagdgesetzes und der per Mitte Juli 2021 revidierten Jagdverordnung zugestimmt. Der Kanton kann drei Jungwölfe abschiessen. Aufgrund des Bundesrechts dürfen die Abschüsse aber nicht im Jagdbanngebiet erfolgen, und es ist davon abzusehen, das Vatertier abzuschiessen.
Beim Bundesamt für Umwelt ist die Haltung klar: Wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Leitwolf bei Zweidrittel der Risse an vorderster Front dabei war, dann wird er nicht zum Abschuss freigegeben.
Nun kann der Kanton Graubünden eine Abschussverfügung erlassen. Diese ist längstens bis zum 31. März 2022 zu befristen.
Damit die vorgesehenen Massnahmen die gewünschte Wirkung zeigen, die Wildtiere also wieder scheuer werden, empfiehlt das BAFU in seiner Stellungnahme, dass die Jungwölfe wenn möglich aus einer Gruppe von mehreren Wölfen und nahe von Nutztierherden oder Siedlungen zu erlegen sind.
Wie der Kanton Graubünden mitteilt, hat sich das Amt für Jagd und Fischerei in den vergangenen Wochen auf den Abschuss vorbereitet. Die Wildhut soll die Jungtiere im Rudelverbund schiessen.
Der Bund macht die Auflage, dass zwar die Jungtiere, jedoch nicht die Elterntiere geschossen werden dürfen. Beim Kanton Graubünden ist man enttäuscht. Sie würden gerne den Leitwolf schiessen, weil er in ihren Augen den Jungwölfen ein falsches Verhalten vorlebt.
Die Verantwortlichen beim Kanton Graubünden wollen in den nächsten Wochen dem Bundesamt für Umwelt weitere Grundlagen liefern und die Fachleute überzeugen, auch den Leitwolf M92 zum Abschuss freizugeben.