Jagd

Wolf im Berner Oberland wird vergrämt

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Seit dem 11. Oktober 2020 ist ein Wolf in der Grossregion Gantrisch unterwegs und hat seither 17 Schafe gerissen und weitere verletzt.

Die letzten Risse ereignete sich in der Nacht auf den 4. November 2020 in der Gemeinde Niedermuhlern. Die Schafe waren ungeschützt, wie in allen anderen Fällen in der Region zuvor auch. Aufgrund der bekannten Vorgehensweise geht das Jagdinspektorat klar von einem Wolf als Verursacher aus. Das Jagdinspektorat geht von einem Einzeltier aus, für ein Rudel gibt es keine Anzeichen.

Im Kanton Bern wurde der Wolf erstmals 2006 sicher nachgewiesen. Seither ziehen immer wieder Einzelwölfe auf der Suche nach einem geeigneten Lebensraum durch die Landschaft. Noch haben sich wenige Wölfe im Kanton Bern niedergelassen. Im Grenzgebiet am Jaunpass lebte kurze Zeit ein Wolfspaar. 2017, im Jahr ihrer ersten Reproduktion, wurde das Muttertier vergiftet. Die Welpen wurden nie gefunden und auch der Rüde war verschollen. Im gleichen Jahr wanderte ein junger Wolfsrüde aus Graubünden in das Gebiet des oberen Emmentals. Seit vier Jahren streift nun der dort sesshafte Wolf (M 76) durch sein Revier.

Weil der Wolf offenbar wenig Scheu vor Menschen zeigt und diese nicht als Bedrohung wahrnimmt, hat das Jagdinspektorat – nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Umwelt und der Fachstelle für Wildtiermanagement KORA – angeordnet, dass der Wolf bei der nächsten Gelegenheit vergrämt wird. Bei der Vergrämung eines Wolfes wird auf diesen direkt eingewirkt, um somit eine Verhaltensänderung zu erwirken. Dafür stünden mehrere Methoden zur Auswahl, eine davon sei der Einsatz von Gummischrot. Im Bündnerland sei diese Methode bereits erfolgreich angewandt worden. Das Jagdinspektorat erhofft sich davon, dass der Wolf siedlungsnahe Gebiete künftig meidet. Das momentane Verhalten ist für die betroffenen Schafhalterinnen und -halter eine grosse Herausforderung, stellt aber für die Menschen keine Gefahr dar.

Damit der Kanton eine Abschussbewilligung für einen Wolf erteilen kann, muss ein einzelner Wolf erhebliche Schäden an Nutztieren anrichten. Konkret bedeutet dies 25 Nutztiere in einem Monat, wobei nur ausreichend geschützte Tiere angerechnet werden.

Via SMS des Kantons und in der Whatsapp-Gruppe des Berner Bauern Verband «Berner Grossraubtierinfo.», werden Informationen vom Berner Jagdinspektorat über Sichtungen und Risse zeitnah weitergeleitet und auf einer Karte abgebildet. Zudem ist auf der Online-Karte die aktuelle Wolfspräsenz immer einsehbar.

Sich zu überlegen, wie man seine Tiere vor Übergriffen durch Wölfe sinnvoll schützen kann, gehört heute zu den Aufgaben jedes Nutztierhalters. Dies sollte aber nicht erst nach einem Rissvorfall in der Region zum Thema werden und auch nicht nur für die Sömmerungsalpen, sondern auch für den Heimbetrieb. Denn eines ist klar: Wölfe können überall und jederzeit auftauchen. Deshalb ist das Schützen der eigenen Tiere mit gut unterhaltenen Herdenschutzmassnahmen und über das ganze Jahr hinweg zeitgemäss

Schreiben vom Verband Bernischer Schafzuchtorganisationen

1 Kommentar

  1. Steffanie Sakowitz

    Muss für die Vergrämung der Wolf besendert werden?
    Welche weiteren Methoden gibt es neben Gummigeschoss noch?