Drohnen können für Vögel und Wildtiere eine Belastung sein und sogar ihr Überleben gefährden. Mit einem Merkblatt für Drohnenpiloten soll dem nun entgegengewirkt werden.

Drohnen würden auch in Gebiete vordringen, die bisher wenig oder nicht durch Beeinträchtigungen gestört wurden. Vögel und andere Wildtiere könnten deshalb die ferngesteuerten Fluggeräte als Bedrohung wahrnehmen, was zu Stress führe. Diese Belastung könne das Überleben und den Fortpflanzungserfolg beeinträchtigen.

Seit dieser Woche kursiert die neue Broschüre mit dem Titel «Rücksicht beim Fliegen mit Drohnen» im Internet. Getragen wird sie von einer Gruppe von neun Organisationen, darunter die Vogelwarte Sempach und der Schweizerische Verband Ziviler Drohnen (SVZD). Pilotinnen und Piloten von Drohnen könnten bei Befolgen dieser Regeln Störungen vermeiden.

[toggle title=”Fliegen mit Drohnen” load=”hide”]Informationen, die ein sicheres und rücksichtsvolles Fliegen mit Drohnen fördern finden sich auf https://safedroneflying.aero [/toggle]

Die Drohnen sollten in übersichtlichen Orten fliegen, wenn keine Vögel und andere Wildtier zu sehen seien. Geeignet seien auch Siedlungsgebiete ohne Menschenansammlungen, heisst es in dem Merkblatt.

Tiere nicht verfolgen

Wildtiere sollten nicht direkt angeflogen und auch nicht verfolgt werden. Falls ein Tier reagiere solle der Flug sofort abgebrochen werden. Dasselbe gelte, wenn Raben oder Greifvögel sich näherten.

Auch wird davon abgeraten, in Gebieten zu fliegen wo Schwärme von Wasservögeln oder Gruppe von Wildtieren seien. Des Weiteren sollte bei Felswänden sowie über Hecken und Schilfflächen genügend Abstand gehalten werden.

In Naturschutzgebieten und Wildruhezonen seien Flüge zu unterlassen. In Wasser- und Zugvogelreservaten und in Jagdbanngebieten seien Drohnenflüge verboten, heisst es weiter.

Rechtlich bindend sind die Empfehlungen allerdings nicht. Der SVZD fordert seine Mitglieder lediglich dazu auf, sie zu beachten. Auch das Schweizer Gesetz sieht nur relativ wenige Flugeinschränkungen für Drohnen vor, obwohl deren Anzahl rapide zunimmt. Laut der TA-Swiss-Studie sind in der Schweiz rund 100’000 Drohnen in Betrieb. Jährlich kommen derzeit 22’000 hinzu. Der Himmel gehört fast uneingeschränkt ihnen. Nur wenige Gesetze sind zu beachten: Drohnen bis 30 Kilogramm müssen lediglich Mindestabstände zu Flugplätzen, Blaulichteinsätzen und Menschenansammlungen einhalten. Zudem darf der Pilot die Drohne nicht aus dem Blickfeld verlieren.

In bestimmten Fällen dürfen die Kantone zudem regionale Flugverbote verhängen. Seit vergangenem Winter gilt ein solches Flugverbot auch im Schweizerischen Nationalpark im Kanton Graubünden. Trotzdem kommt es auch da immer wieder zu Störungen von Wildtieren durch herumfliegende Drohnen, erzählt Ruedi Haller, Leiter Forschung und Geoinformation beim Nationalpark. «2017 haben wir zwei Drohnenpiloten wegen Wildruhestörung gebüsst. Das kostet 100 Franken. Falls man mit der Drohne professionell fotografiert oder filmt, 200 Franken.» Zugenommen hätten die privaten Drohnen-Flüge vor allem entlang der Ofenpassstrasse, die durch den Park führe. Aber auch mit Drohnen, die für Forschungszwecke – etwa zur Aufnahme von Infrarotbildern – eingesetzt werden, kommt es immer wieder zu Problemen. 2016 gab es zwei Vorfälle, bei denen Steinadler Forschungsdrohnen attackiert hatten. In beiden Fällen sei nur die Drohne zu Schaden gekommen, sagt Haller. «Zum Glück

[toggle title=”Nationale Flugverbotszonen” load=”hide”]Bei Fragen zur nationalen Rechtsgrundlage gibt das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL gerne Auskunft. Es informiert mit einer online-Karte über nationale Flugverbotszonen:[/toggle]