Tote Krähen aus dem Feld müssen entfernt werden
Grausame Abschreckungsmassnahme: Auf einem Feld zwischen Worms-Pfeddersheim und Worms-Leiselheim in Deutschland wurden zwei tote Krähen aufgehängt – vermutlich, um damit ihre lebenden Artgenossen abzuschrecken.
Eine Person entdeckte das Tier am 1. Juli und wandte sich mit Fotos an PETA.
Ausserdem kontaktierte die Person die Wormser Behörden, die direkt reagierten: Sie forderten den Landwirt auf, die Körper der toten Tiere gemäss Tierkörperbeseitigungsgesetz umgehend zu entfernen. Hinsichtlich eines möglichen Verstosses gegen die derzeit bestehende Schonzeit der Vögel teilte die Behörde mit, dass die Tiere vermutlich auf natürliche Weise gestorben seien, da im Bereich der Brutgebiete öfter tote Krähen zu finden seien. Die Tierrechtsorganisation lobt die Behörden in Worms für das schnelle Handeln.
Der Anblick dieser Krähen schockiert jeden Menschen, dem Tiere am Herzen liegen – wir danken den Wormser Behörden für das umgehende Einschreiten, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. Zudem sollten uns spätestens die Coronakrise und die aktuelle Vogelgrippe gelehrt haben, dass es verantwortungslos ist, die Leiche eines Vogels zum langsamen Verwesen aufzuhängen. Ob die Vögel wirklich eines natürlichen Todes gestorben sind, ist zweifelhaft. Wir haben die Ordnungsbehörde gebeten, die Körper der Tiere daraufhin zu untersuchen, ob ein Verstoss gegen das Jagdrecht vorliegt.
„Vergrämungsmethoden“ mit toten Tieren sollten nach Auffassung von PETA von den Behörden untersagt werden, zumal hier auch eine Belästigung der Allgemeinheit gemäss § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes vorliegen könnte. Jedes Jahr werden in Deutschland über 100’000 Krähen getötet. Nennenswerte Ernteschäden sind wissenschaftlich nicht bewiesen und dienen bei der Hobby-Jagd auf die Vögel meist als Vorwand.
Beispiel des Kantons Genf verdeutlicht: Jagd ist überflüssig
Anerkannte Wildbiologen bestätigen, dass die Jagd aus ökologischer Sicht nicht notwendig ist. Dem renommierten Biologen Prof. Dr. Josef Reichholf zufolge regulieren sich wild lebende Tierpopulationen durch Umwelteinflüsse selbst, beispielsweise durch die Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten.
Der Kanton Genf – in dem die Hobby-Jagd seit über 40 Jahren verboten ist – ist nur ein Beispiel dafür. Hier darf sich die Natur fast gänzlich selbst regulieren. Die Folge: eine hohe Artenvielfalt und gesunde, stabile Wildtierpopulationen.
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