Kriminalität

Tierleid-Initiative: Bauernlastige Kommission überfordert

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Die vorberatende Kommission des Kantonsrats fordert, dass die St. Galler Regierung einen Gegenvorschlag zur Tierleid-Initiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» ausarbeitet. Ein absolutes Stacheldrahtverbot geht der Mehrheit der Kommission zu weit.

Die Gesetzesinitiative, die sich im Kanton St. Gallen gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere richtet, ist am 30. August 2019 für rechtsgültig erklärt worden.

In der Tierleid-Initiative geht es um den Schutz von Wildtieren, die wegen Zäunen verenden oder verletzt werden. Konkret wird verlangt, dass gefährliche Zäune, die nicht notwendig sind, entfernt werden müssen. Das gilt etwa für Stacheldrahtzäune, die es nicht brauche, wie ein Verbot zum Beispiel im Kanton Graubünden zeige.

Für andere gefährliche Umzäunungen wie elektrische Zäune oder Weidenetze verlangt die Initiative klare Vorgaben wie Rückbaupflichten mit Terminen oder das Abstellen des Stroms bei Nichtgebrauch. Weiter sollen Zäune in Wäldern grundsätzlich verboten werden.

Die vorberatende Kommission anerkenne die Anliegen der Initiative und möchte Unfälle und Tierleiden in Zäunen im Wald und auf Wiesen verhindern, heisst es nun in der Mitteilung der St. Galler Staatskanzlei. Nach langer Diskussion empfiehlt die Kommission dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen. Der vorgeschlagene Gesetzestext der Initianten gehe der Mehrheit der Kommission zu weit, weil sie ein absolutes Stacheldrahtverbot und ein aufwändiges Zaunmanagement mit diversen Auflagen vorsehe, heisst es weiter.

Beratung in der Junisession

Die Kommission fordert einen Gegenvorschlag und gibt der Regierung bei der Ausarbeitung verschiedene Eckpunkte mit: Dabei handelt es sich vor allem um das Verbot von Stacheldrähten, um die Definition von permanenten Zäunen, um den Umgang mit mobilen Weidenetzen sowie um den Rückbau von ungenutzten Zäunen. Auch die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit beim Vollzug soll einfliessen.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der Junisession in erster und zweiter Lesung. Stimmt der Kantonsrat den Anträgen der vorberatenden Kommission zu, hat die Regierung innerhalb eines Jahres Zeit einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.