Sogenannte Taubenpaste, ein angeblich innovatives Produkt zur Taubenabwehr wird immer mehr Vögeln zum Verhängnis. Laut Hersteller kann diese Paste auf Flächen aufgetragen werden, auf denen sich zum Beispiel Tauben gerne setzen. Vogelschützer raten nun dringend von der Benutzung solcher Vergrämungsprodukte ab. Vögel, die auf der silikonähnlichen Paste landen verkleben sich die Krallen. Bei der Gefiederpflege verteilen sie den Klebstoff in ihrem Gefieder, wodurch sie flugunfähig werden. Wenn sie nicht rechtzeitig gefunden und gesäubert werden, endet das für die Tiere tödlich.
Jährlich werden von der Mauer- und Alpenseglerstation von Silvia Volpi in Rümlang über 300 Segler gepflegt, medizinisch versorgt, Jungvögel aufgezogen und ausgewildert.
Leider wird in der Station festgestellt, dass die Zahl der verletzten Altvögel jährlich stark zunimmt. Nebst den „klassischen“ Verletzungen durch Anflüge in Glas werden immer mehr Segler mit stark verklebtem Gefieder in die Station gebracht. Offenbar sind sie beim Anflug auf ihr Nest mit einer hartnäckig klebrigen Substanz in Berührung gekommen und/oder hängengeblieben. Ein Vogel in diesem Zustand, wenn er sich denn überhaupt noch ablösen kann, verliert seine Flugfähigkeit und stirbt einen jämmerlichen Tod, falls er nicht – und das werden wohl die wenigsten – gefunden und umgehend in eine Pflegestation gebracht wird. Ursache des verklebten Gefieders ist eine sogenannte Taubenabwehrpaste, die immer mehr angewendet wird, um Gebäude vor Vögeln „zu schützen“!

An unzähligen Gebäuden überall in Europa wird die Mörderpaste zur Todesfalle für Tauben, Sperlinge, Rotschwänze, Meisen, Mauersegler, Schwalben, Insekten … – sogar Greifvögel sind unter den Opfern, die verklebte Vögel erbeuten und sich selbst verkleben.
Diese Taubenabwehrpaste soll laut den Herstellern „umweltfreundlich und gefahrlos“ für die Vögel sein.
Leider ist das Gegenteil der Fall. Ist diese vorsätzliche Schädigung von Tieren überhaupt legal oder wird hier ganz massiv gegen das Tierschutzgesetz verstossen? Derzeit wird überall der bestürzende Rückgang unserer Vögel beklagt, aber eine solche Klebepaste, die nachweislich eine Todesfalle für die betroffenen Tiere darstellt, soll weiterhin angewendet werden dürfen?
Nopaloma Taubenabwehrpaste
Die Mauer- und Alpenseglerstation Rümlang bittet daher eingehend, die Legalität dieser Taubenabwehrpaste zu überprüfen und ggf. rechtliche Schritte einzuleiten, respektive sich für ein Verbot derselben einzusetzen.