Tierrechte

Spanien: Regierung verschärft Strafen für Tiermisshandlung oder deren Tötung

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Neben der Verabschiedung des Tierschutzgesetzes wird die Regierung auch eine Änderung des Strafgesetzbuches verabschieden, um die Strafen für Tiermissbrauch zu verschärfen.

Änderungen gibt es auch hinsichtlich der Tötung von Tieren in Heimen und Auffangstationen. Hunde, Katzen und andere Haustiere dürfen bislang nur in Katalonien und Madrid nicht aus Platzgründen eingeschläfert werden. Dies soll mit dem neuen Gesetz spanienweit gelten. Lediglich weiterhin erlaubt ist die Tötung aus medizinischen Gründen, wie die Mallorca Zeitung schreibt.

Dies ist die erste Verordnung, die in Spanien in dieser Hinsicht auf nationaler Ebene verabschiedet wurde, da es bereits autonome regionale Gesetze gab.

Misshandlungen mit Todesfolge können künftig bis zu zwei Jahre Gefängnis nach sich ziehen. Damit soll das Wohlergehen der Tiere verbessert werden und Tierquäler empfindlicher bestraft werden.

Mit der neuen Verordnung werden auch andere Formen der Tierquälerei unter Strafe gestellt wie die Verwendung von Elektroschock- oder Stachelhalsbänder. Auch darf man Hunde nicht mehr an ein fahrendes Auto binden. Der Gesetzentwurf sieht ausserdem vor, dass ein Haustier nicht drei Tage hintereinander allein gelassen werden darf; bei Hunden darf dieser Zeitraum 24 Stunden nicht überschreiten.

Spanien gehört nach Angaben von Tierschutzorganisationen zu den Ländern, in denen die Zahl der misshandelten und ausgesetzten Tiere am höchsten ist. Man rechnet, dass alle zwei Minuten ein Tier ausgesetzt wird. Viele von ihnen werden schliesslich eingeschläfert. Offiziell registriert sind 13 Millionen Haustiere. Die Dunkelziffer dürfte deutlich darüber liegen.

Darüber hinaus wird der Verkauf von Tieren in Zoohandlungen sowie ihre Ausstellung und Zurschaustellung in der Öffentlichkeit zu kommerziellen Zwecken verboten, während Zoos und Delfinarien in Zentren zur Wiederherstellung einheimischer Arten umgewandelt werden sollen.

Die Verwendung von Wildtieren in Zirkusvorstellungen wird ebenfalls verboten, ebenso wie die Verwendung von Tieren bei Dreikönigsumzügen, lebenden Krippenspielen, Prozessionen und Wallfahrten. Die Verordnung wird auch der Nerzzucht ein Ende setzen, denn die dem Gesetzentwurf beigefügte Sanktionsverordnung sieht Geldstrafen von 30.001 bis 100.000 Euro für die Zucht von Nerzen zur Gewinnung ihres Fells vor.

Ausgenommen vom Gesetz sind Stierkämpfe sowie Nutztiere und jene, die für die Forschung zu Versuchen eingesetzt werden.

3 Kommentare

  1. Johannes

    Traurig, dass die Qual des Stierkampfes nicht verboten wird, hier wird Stieren und Pferden Leid zugefügt! Bedauerlicherweise will auch eine deutsche Reiterin als Stierkämpferin von sich reden machen. Ein blutiges Geschäftsmodell!

  2. Michael Remmert

    Vielleicht sollten die Spanier den Stierkampf abschaffen. Das wäre mal ein erster guter Schritt.