Schlag gegen Walliser Jäger-Mafia
Drei Männer aus Naters müssen die Konsequenzen für jahrelanges Wildern tragen.
Sie erhalten bedingte Geldstrafen und Bussen. In Naters war die Wilderei seit Jahren ein Thema im Dorf.
Im April 2011 eröffnete die Kantonspolizei Wallis im Oberwallis Ermittlungen wegen Wildfrevel. Bei Hausdurchsuchungen wurden dabei insgesamt 91 Waffen und 121 Trophäen (Hirsch-, Reh-, Stein- und Gemswild) beschlagnahmt. Darunter befanden sich abgeänderte Jagdgewehre, vollautomatische Waffen und verbotenes Waffenzubehör.
Mehrere Jahre lang waren die drei Wilderer in verschiedenen Regionen im Oberwallis unterwegs und erlegten mit zum Teil illegal erworbenen Waffen Dutzende Wildtiere.
Während der Ermittlungen stellte sich heraus, dass zwei der beschuldigten Täter über mehrere Jahre, hauptsächlich am Natischerberg, Wildfrevel betrieben.
Ein Teil des Wildfleisches wurde von den Tätern weiterverkauft oder verschenkt. Zehn weiteren Personen, darunter acht Hobby-Jägern, konnten im Zusammenhang mit diesem Fall Widerhandlungen gegen das Schweizerische Waffengesetz nachgewiesen werden. In den meisten Fällen ging es dabei um illegalen Waffenhandel.
Bei den 13 Männern handelt es sich um Oberwalliser im Alter zwischen 21 und 66 Jahren. Vier Personen waren während der Untersuchungen vorübergehend inhaftiert. Die Ermittlungen wurden von der Staatsanwaltschaft des Amts Oberwallis geleitet.
Die Polizei nahm Ermittlungen auf, kam den Männern auf die Schliche und beschlagnahmte am Schluss mehrere Trophäen und Waffen.
Einem Beschuldigten wurde eine bedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 110 Franken aufgebrummt. Sein Jagdpatent ist er für zwei Jahre los. Die zweite involvierte Person wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einer Busse von 900 Franken verurteilt und muss zudem die Verfahrenskosten von 2200 Franken tragen. Die dritte Person erhielt ebenfalls eine bedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 95 Franken und eine Busse von 750 Franken sowie Verfahrenskosten von 1100 Franken.
Alle drei Beschuldigten müssen dem Kanton Schadenersatz in der Höhe von rund 6000 Franken leisten. Die Urteile sind rechtskräftig.
In der Schweiz kann man nach einer zweijährigen Ausbildung die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Wildhüter/in mit eidgenössischem Fachausweis erlangen. Wildhüter in der Schweiz üben hauptsächlich jagdplanerische, jagdpolizeiliche und hegerische Funktionen aus. Dabei sind sie mit den Rechten der gerichtlichen Polizei ausgestattet und verfolgen Straftaten in den Bereichen Jagd, Fischerei, Natur-, Pilz- und Pflanzenschutz.
In der Regel schiessen Wildhüter nur kranke, angeschossene oder verletzte Wildtiere.
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