St. Gallen will Wolfsrudel am Gamserrugg regulieren
Die Anpassung der eidgenössischen Jagdverordnung vom Dezember 2023 erlaubt, Wolfsrudel zu massakrieren, damit auch künftig Schäden an Nutztieren gering bleiben.
Das Amt für Jagd und Blödsinn St.Gallen hat beim Bund einen Antrag eingereicht.
Man möchte damit das Wolfsrudel am Gamserrugg dezimieren.
Ab September 2024 sind Massaker bei Wölfen unter gewissen Umständen möglich. Das Ziel sei es, Schäden an Nutztieren insbesondere dort zu verringern, wo Herdenschutzmassnahmen ergriffen sind. Zudem soll damit der Wolf auch in Zukunft scheu gehalten werden. Beim neuen Wolfsrudel Gamserrugg konnten Ende August auf einer Fotofalle der Wildhut mindestens vier Welpen nachgewiesen werden. Damit ist für das Amt für Jagd und Blödsinn die Voraussetzung gegeben, den Antrag für ein weiteres Massaker beim Bund einzureichen. Sobald bei anderen Rudeln Welpen nachgewiesen werden, kann der Kanton weitere Anträge einreichen.
Die weltweit führende Expertengruppe „Canid Specialist Group“ des IUCN (International Union for Conservation of Nature) kritisiert den Bundesrat scharf für seine neuste Jagdverordnung vom Dezember 2023 zur Regulierung der Wolfsbestände. Das Vorgehen sei unwissenschaftlich und widerspreche der Berner Konvention.
Im Schreiben vom 21. November 2023 bringt die IUCN ihre tiefe Besorgnis und ihren Einspruch gegen die Gesetzesänderungen und die geplante Verfolgung von Wölfen in der Schweiz zum Ausdruck. Diese Strategie sei “unwissenschaftlich und widerspricht den neusten Erkenntnissen im Bereich des modernen Raubtiermanagements“. Weiter führen sie aus: „Ein kluger politischer Weg in der heutigen Welt beinhaltet den Schutz und die Wiederherstellung der Natur, die Hand in Hand mit einer positiven Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft, Wohlstand und Gesundheit gehen. In ihrem Schreiben legen sie dar, was ein modernes Wolfsmanagement bedeutet und fordern die Schweiz auf mit einem zeitgemässen und wissenschaftlich fundiertem Wolfsmanagement eine führende Rolle in der Welt einzunehmen.
Beim Gamserrugg-Rudel könnten maximal die Hälfte der diesjährigen Welpen zum Abschuss freigegeben werden. Die Elterntiere bleiben vorläufig geschützt. Damit soll das Wachstum der Wolfspopulation gebremst und den verbleibenden Wölfen beigebracht werden, dass sie den Menschen sowie Nutztiere meiden sollen. Das Ziel ist, in Zukunft weniger Nutztierrisse in geschützten Situationen zu haben, so das Amt für Jagd und Blödsinn St.Gallen.

Für die Umsetzung der Wolfsregulation ist primär die kantonale Wildhut zuständig. Der Kanton kann aber ausgebildete Personen befähigen, die Wildhut auf freiwilliger Basis in der Wolfsregulation zu unterstützen. Deshalb werden wie bereits im letzten Jahr Hobby-Jäger einbezogen.
Welche Rudel reguliert werden dürfen, entscheidet der Bund. Nach Gutheissung kann der Kanton die Abschüsse verfügen.
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Mitmach-Aktion: Fordert bei Eurer Gemeinde aufgrund der katastrophalen Politik von Bundesrat Albert Rösti (SVP) ein Erlassgesuch für die Bundes- und Kantonssteuern aufgrund des neulich bewilligten Abschusses von Wölfen in der Schweiz. Den Musterbrief könnt ihr hier downloaden: https://wildbeimwild.com/ein-appell-fuer-eine-veraenderung-in-der-schweiz/

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