02.11.2026, 20:00

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Mustertext: Nachsuche kontrollieren und offenlegen

Im Kanton (………) soll jeder Fehlschuss und jede Nachsuche gemeldet, von der Wildhut kontrolliert und jährlich öffentlich ausgewiesen werden. Heute weiss niemand, wie viele Wildtiere bei der Hobby-Jagd angeschossen werden, wie viele nach einer Nachsuche gefunden werden und wie viele qualvoll verenden.

1. Motion

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (………) zu unterbreiten, welche die Nachsuchepflicht nach Art. 8 Abs. 1 JSG wie folgt konkretisiert:

  • Jeder Schuss, der ein Wildtier verletzt oder dessen Wirkung nicht eindeutig beurteilt werden kann, ist unverzüglich der kantonalen Wildhut zu melden.
  • Jede Nachsuche ist mit Ort, Zeit, Tierart, Verlauf, eingesetztem Nachsuchegespann und Ergebnis zu dokumentieren.
  • Nachsuchen werden ausschliesslich durch anerkannte Nachsuchegespanne oder die Wildhut durchgeführt; die Wildhut kontrolliert stichprobenweise die Meldungen.
  • Wer einen Fehlschuss oder eine Nachsuche nicht meldet, verliert die Jagdberechtigung für mindestens eine Saison.
  • Der Kanton veröffentlicht jährlich eine Statistik mit der Zahl der gemeldeten Fehlschüsse, der Nachsuchen und ihrer Ergebnisse, aufgeschlüsselt nach Tierart und Jagdart.

2. Kurze Begründung

Seit der Revision des Jagdgesetzes verpflichtet Art. 8 Abs. 1 JSG alle, die bei der Jagd ein Wildtier verletzen oder die Wirkung eines Schusses nicht klar beurteilen können, innert nützlicher Frist für eine fachgerechte Nachsuche zu sorgen. Die Einzelheiten regeln die Kantone. Eine Pflicht ohne Meldung, Dokumentation und Kontrolle bleibt jedoch weitgehend wirkungslos.

Angeschossene Tiere leiden oft stunden- oder tagelang. Bei Bewegungsjagden gilt das Risiko schlecht getroffener Tiere als besonders gross, weil auf flüchtendes Wild geschossen wird. In den Jagdstatistiken der Kantone fehlen diese Tiere weitgehend. Ohne Zahlen lässt sich weder beurteilen, wie gross das Tierschutzproblem ist, noch, ob Ausbildung, Schiessnachweis oder Jagdmethoden verbessert werden müssen.

Eine Melde- und Dokumentationspflicht schafft Transparenz, stärkt die Verantwortung der Schützinnen und Schützen und gibt der Wildhut die Grundlage für wirksame Kontrollen. Der Aufwand bleibt gering, wenn die Meldungen in die bestehende Abschusserfassung des Kantons integriert werden.

Was nicht gemeldet wird, existiert in keiner Statistik. Jedes angeschossene Tier gehört erfasst, nicht verschwiegen.

Weitere Hintergründe: Mustertext: Transparente Jagdstatistik und Jagd und Tierschutz: Was die Praxis mit Wildtieren macht.