Kunterbunt

Katze Neko von Zug überfahren – französische Bahn muss Entschädigung zahlen

Das Schicksal einer in einem Pariser Bahnhof von einem Zug überfahrenen Katze hatte Frankreich bewegt, nun hat ein Gericht die französische Bahn zum Zahlen einer Entschädigung verurteilt.

So hat ein Gericht in Paris die SNCF der Nachlässigkeit schuldig gesprochen, wie der Sender Europe 1 berichtete.

Personal stellte sich quer

Die Katze war einer Mutter und ihrer Tochter vor der Abfahrt aus einem Transportkorb entwischt, beide vermuteten das Tier unter dem Zug. Das Personal aber weigerte sich, den TGV im Bahnhof Paris-Montparnasse aufzuhalten. Später entdeckten beide das tote Tier zwischen den Gleisen. Der Gerichtspräsident prangerte an, dass «nicht die notwendigen menschlichen Mittel eingesetzt wurden, um die Katze zu bergen», ehe der Zug abfuhr.

Tierschutzorganisationen hatten nach dem Vorfall Anfang Jahr einen Prozess ins Rollen gebracht. Für ein vergessenes Gepäckstück werde ein Zug aufgehalten, nicht aber für ein Tier, erklärten die Tierschützer vor Gericht. Seitens der Bahn handele es sich um einen vorsätzlichen und grausamen Akt.

Die SNCF betonte indes, es sei überhaupt nicht klar gewesen, wo die Katze sich versteckt habe. Erst beim Anfahren des Zuges sei sie zwischen den Gleisen gesichtet worden. Die Besitzerin hatte der Bahn «mangelnde Empathie» vorgeworfen, die SNCF habe keines ihrer Schreiben beantwortet.

Was wurde der SNCF vorgeworfen?

Am Montag, dem 19. Juni, wurde in Paris ein Strafverfahren gegen die SNCF eröffnet, in dem die Bahngesellschaft wegen „unfreiwilliger Verletzung eines Haustieres“ angeklagt wird, was mit einer Geldstrafe von 450 Euro geahndet werden kann.

30 Millions d’Amis forderten jedoch, den Straftatbestand auf „vorsätzliche Tötung eines Tieres“ zu erweitern, was eine weitaus höhere Strafe nach sich zieht, die von einer Geldstrafe in Höhe von 75’000 Euro bis hin zu fünf Jahren Haft reichen kann.

Am 4. Juli verurteilte das Pariser Gericht die SNCF schliesslich zu einer Geldstrafe von 1’000 Euro wegen „Fahrlässigkeit“ und kam zu dem Schluss, dass der Tod der Katze unfreiwillig herbeigeführt worden war.

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