Als einer der ersten Grundstücksbesitzer in Nordrhein-Westfalen hat André Hölscher (39) seine zehn Hektar Land in Ladbergen (Kreis Steinfurt) als jagdfreie Zone erklärt – aus ethischen Gründen. Seitdem darf auf Hölschers Anwesen nördlich von Münster niemand mehr jagen.
Dazu gibt es eine Erlaubnis der Behörden. Ein neuer Paragraph im Bundesjagdgesetz erlaubt es Grundstückseigentümern, die Jagd auf ihrem Land abzulehnen. Bisher mussten Landbesitzer wie Hölscher die Jagd auf ihrem Gelände auch dulden, wenn sie Skrupel hatten.
Wer ein Grundstück von weniger als 75 Hektar Fläche besitzt, wird automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft, erklärt Torsten Reinwald vom Deutschen Jagdverband. Die Genossenschaft ist der Zwangsverbund der betroffenen Landbesitzer. Sie können selbst auf die Jagd gehen oder ihr Gebiet an Pächter vergeben. Ein Mitglied der Genossenschaft konnte bislang sein Grundstück von der Jagd nicht ausnehmen. Auch nicht aus ethischen Gründen. Das ist jetzt anders.
Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft rechtswidrig
Ein Anwalt aus Baden-Württemberg hatte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geklagt und Recht bekommen. Die Richter erklärten die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft für menschenrechtswidrig. Die Gesetzespflicht, entgegen ethischen Bedenken die Jagd auf dem eigenen Land zu dulden, sei eine unverhältnismäßige Belastung, urteilte der EGMR.
Deutschland musste als Konsequenz das Bundesjagdgesetz anpassen. Seit Dezember 2013 ist der neuen Paragraf 6a in Kraft. Wer die Behörden überzeugt, dass er aus ethischen Gründen die Jagd ablehnt, hat nun die Möglichkeit, sein Grundstück jagdfrei zu stellen.

„Es ist unvertretbar, dass sich der Mensch als eine Spezies von vielen das Recht nimmt, über Leben und Sterben anderer zu entscheiden“, sagt Hölscher, der als Kabarettist sein Geld verdient. „Ich kann es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, dass auf meinem Grundstück Tiere getötet werden.“ Bei Treffen seiner Jagdgenossenschaft wollte niemand mehr neben ihm sitzen, sagt Hölscher. „Viele haben mich angegiftet und gefragt, warum ich mich denn so aufspielen würde.“ Die Antwort des Landesjagdverbandes klingt so: „Jeder Austritt aus der Gemeinschaft stellt einen nur schwer zu ertragenden Akt der Entsolidarisierung dar.“