Illegale Tellereisen: PETA setzt Belohnung für Hinweise aus
Am 15. April 2025 wurde im Bereich der Kleingartenanlage Sonnenschein in der Mahlerstrasse in Brandenburg an der Havel ein Fuchs durch ein sogenanntes Tellereisen schwer verletzt.
Die Falle wurde durch die Jagdbehörde sichergestellt.
Das Tier musste aufgrund der Verletzungen erlöst werden. Sogenannte Tellereisen, also wahllos auf Druck arbeitende Totschlag- oder Fangeisen, sind in Deutschland im jagdrechtlichen Gebrauch bereits seit dem Jahr 1934 – erneuert durch EU-Verordnung im Jahr 1991 – in ihrer Verwendung verboten, der Verkauf jedoch nicht.
Die Schmerzzufügung mithilfe eines Tellereisens stellt eine Straftat nach § 17 Nummer 2 b Tierschutzgesetz dar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Bereits das Aufstellen von Tellereisen zum Fangen von Wirbeltieren, ungeachtet weiterer jagdlicher Vorschriften, stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz dar.
Die untere Jagdbehörde bittet daher um Mithilfe: Wer kennt den Eigentümer oder den Aufsteller der Falle?
Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1’000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.
Der Tierquäler, der die illegale Schlagfalle ausgelegt hat, muss gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. Tritt ein Tier in ein solches Fanggerät, hängt es oft schwer verletzt fest und leidet unter Todesangst und entsetzlichen Schmerzen, bis es gefunden wird oder qualvoll stirbt. Dem Fallenaufstellenden muss bewusst sein, dass Menschen und Tiere schwere Verletzungen davontragen können, wenn sie in eine solche Vorrichtung hineingeraten. Solche Schlagfallen sind frei verkäuflich, daher fordern wir von der Bundesregierung ein generelles Verkaufs- und Anwendungsverbot in Deutschland.
Schlagfallen weiterhin häufig im Einsatz
Mit der Novelle des Bundesjagdgesetzes, welches 2021 von der „GroKo“ vorgelegt wurde, sollte endlich auch ein Handelsverbot für Tellereisen beschlossen werden. Der Entwurf wurde jedoch in letzter Minute gekippt. Andere Arten von Schlagfallen dürfen in einigen Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin von Jagdausübungsberechtigten verwendet werden.
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