Jagd

Hohe Geldstrafe für Hobby-Jäger, der erlegte Tiere vergammeln liess

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Das Anwesen in Bad Kreuznach eines 62-jährigen Hobby-Jägers war bei der Durchsuchung im Frühling 2019 übersät mit Kadavern in den unterschiedlichsten Verwesungsstadien.

Aufgebrochene Wildtiere, tote Jungfüchse auf einem Haufen im Schlachtraum, verendete Kaninchen in einem Taubenschlag und Wildschweinkadaver im Hundezwinger, so fanden Polizeibeamte und Mitarbeiter der Kreisverwaltung den Gutshof vor.

Die abscheulichen Zustände waren Gegenstand in einem Prozess gegen den Wildtierkiller, der jetzt mit einem Urteil endete. Der Hobby-Jäger wurde wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen und Verstössen gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen à 30 Euro und zu einer Geldbusse von 5’000 Euro verurteilt.

Aufgrund der Verkeimung hätte das Aas auch nicht als Tierfutter getaugt. Damit hat der Wildtierkiller gegen das Tierschutzgesetz verstossen, weil er die Wildtiere grundlos tötete und sie dann auf seinem Hof vergammeln liess. Verurteilt wurde er ausserdem, weil er Munition unverschlossen in seinem Auto und im Haus aufbewahrt hatte. „Als Hobby-Jäger hat er Sachkunde und hätte es besser wissen müssen“, sagte Richterin Pleschko.

Ausserdem wird ihm ein lebenslanges Tierhalte- und Tierbetreuungsverbot für alle Tierarten auferlegt. „Das ist ein wirklich aussergewöhnlicher Fall mit hoher krimineller Energie und keinerlei Unrechtsbewusstsein“, ordnete Staatsanwältin Heike Finke das Verfahren ein, laut dem Öffentlichen Anzeiger.

Schon 2013 hatte die Kreisverwaltung ein Tierhalteverbot gegen den Angeklagten ausgesprochen, weil die Zustände auf seinem Hof Anlass zu Beanstandungen gaben. Zwei Verfahren mit ähnlichen Tatvorwürfen 2013 und 2016 liessen den gelernten Winzer und passionierten Hobby-Jäger unbeeindruckt, obwohl er jeweils mit Einstellungen glimpflich davonkam. In der Folge umging er bis heute das Tierhalteverbot, indem er Hunde auf Lebensgefährtinnen anmeldete, oder trotz Verbot als Hundeausbilder arbeitete.

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