Hobby-Jäger zu 100’000 Euro Schadensersatz verurteilt
Ein Hobby-Jäger erlegte in den französischen Alpen einen streng geschützten Seeadler. Jetzt muss er rund 100'000 EUR zahlen.
Der Hobby-Jäger, der den seltenen Adler am 24. Februar 2024 in La Salette erschossen hatte, war in erster Instanz unter anderem zu einer Schadensersatzzahlung von 30’000 € an die LPO (Liga für Vogelschutz) verurteilt worden.
Diese Summe wurde in der Berufung am Mittwoch, dem 21. Mai 2025, auf 81’000 € erhöht. Ein „beachtlicher Sieg“ für die LPO und eine „überraschende Entscheidung“ für Bernard Boulloud, den Anwalt des Hobby-Jägers.
Sein 30-jähriger Halbbruder, der zum Zeitpunkt der Tat bei ihm war, wurde von der „Beihilfe zur Zerstörung einer geschützten Art“ freigesprochen, aber zu zwei Geldstrafen verurteilt. Die beiden Brüder hatten dem Vogel vier Federn entnommen. Sie wurden bei einer Durchsuchung in seinem Haus gefunden. Im Verhör gab er den Sachverhalt zu.
Am 24. Februar töteten diese beiden Männer bereits illegal zwei Hirsche.
Der junge weibliche Vogel stammte aus einem Greifvogelpark in Haute-Savoie und war erst wenige Monate zuvor ausgewildert worden.
Im Zivilverfahren sprach ein Gericht nun 81’000 Euro für den ökologischen Schaden und 3’000 Euro für den moralischen Schaden der Vogelschutzorganisation (LPO) zu. Zusätzlich muss der Mann 15’800 Euro an den Greifvogelpark Les Aigles du Léman zahlen, dem der Adler gehörte.
Weiter erhielt der Killer ein dreijähriges Waffenverbot und wurde zum Entzug seines Jagdscheins verurteilt.
Die Organisation (LPO) erinnerte daran, dass der Seeadler in Frankreich seit 1959 als ausgestorben galt. Erst seit 2011 läuft ein Wiederansiedlungsprogramm. Heute gibt es in Frankreich nur etwa sieben Brutpaare und rund 30 Einzeltiere.
Ihr Präsident Allain Bougrain-Dubourg sprach von einer wegweisenden Entscheidung: «Eine erhebliche Anerkennung des ökologischen Schadens in seiner ganzen Dimension» und einem «Sieg für Wissenschaft und Recht».
Insgesamt beläuft sich die Summe, die der Hobby-Jäger zahlen muss, auf knapp 100’000 Euro. Sein Anwalt prüft laut französischen Medien einen Gang vor das Kassationsgericht.
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Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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