Manche Menschen sollten wirklich niemals Hand an eine Waffe legen.
Ein Soldat und ein Hobby-Jäger machten sich einen Spass daraus, einen hilflosen Dachs tagelang zu quälen.
Der Dachs war zuvor in die Grube einer Hindernisbahn gestürzt und kam nicht mehr heraus. Der Jagd- und Hegeringleiter hatte telefonisch geraten, dem Dachs ein langes Holzstück als Tritthilfe in die zwei Meter tiefe Grube zu legen. Stattdessen verständigte der zuständige Soldat einen Bekannten. Dieser ist zwar selbst Hobby-Jäger, allerdings nicht zuständig. Der Mann brachte sein Kleinkalibergewehr mit und schoss damit mehrfach auf den Dachs, der in der zwei Meter tiefen und drei Meter breiten Grube gefangen war.
Man kann sich laut den Schilderungen gar nicht vorstellen, welche Todesqualen der arme Dachs durchleben musste, nachdem er nach sieben Schüssen noch immer nicht erlöst war, sondern erst am nächsten Tag zu guter Letzt von dem besagten Soldaten erschlagen wurde. Wie feige ist eine solche Aktion, wenn das Opfer in einer zwei Meter tiefen Grube festsitzt?
Heeressprecher und Major Rene Auer beteuerte gegenüber der Kronen Zeitung, dass das Österreichische Bundesheer den Vorfall natürlich außerordentlich bedauere, denn grundsätzlich sei der Schutz von Tieren dem Bundesheer besonders wichtig. Immerhin stünden bei verschiedenen Einheiten des Heeres die Arbeit und Pflege von anvertrauten Tieren im Vordergrund. Man möchte genau bewerten, warum es zu einem solchen Fehlverhalten eines Bediensteten kommen konnte und die Dienstvorschriften wenn notwendig anpassen, schreibt heute.at.
1 Kommentar
Was gibt es hier groß zu bedauern und zu beschwichtigen?. Dem ohnehin nicht zuständigen Hobbykiller gehören alle Waffen, Waffen- und Jagdschein etc auf Lebenszeit entzogen!. Denn hat er doch durch sein Handeln mehr als eindrucksvoll belegt, dass er ethisch-moralisch keinerlei Eignung zum Tragen einer Waffe, zum Besitz von Waffen- und Jagdschein besitzt. Anschaulich belegt wird durch diesen unglaublichen Vorfall, dass offenbar die sittliche Reife beim Erwerb des „grünen Abiturs“ keine Rolle spielt ( gleich ob Deutschland oder Österreich). Der Soldat, der diese bestialische Tierquälerei initiiert hat, gehört sofort unehrenhaft aus dem Heer entlassen. Weitere strafrechtliche Schritte sind bei beiden Subjekten zu veranlassen!.