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Kriminalität & Jagd

Freiburg: Hobby-Jäger wegen Tierquälerei verurteilt

Der Freiburger SVP-Grossrat Roger Schuwey ist wegen seiner Jagdpraktiken erneut verurteilt worden.

Redaktion Wild beim Wild — 25. Oktober 2015
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Das Greyerzer Polizeigericht sah es als erwiesen an, dass Schuwey vor rund einem Jahr bei der Hobby-Jagd eine Gämse zu lange leiden liess.

Das Polizeigericht verurteilte den Angeklagten zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 130 Franken mit einer Probezeit von vier Jahren. Ausserdem wurde ihm eine Busse von 500 Franken auferlegt. Der Vorfall mit der Gämse ereignete sich vor etwa einem Jahr. Der Angeklagte hatte das Tier mit zwei Schüssen verletzt, ein dritter Schuss verfehlte das Ziel. Der Hobby-Jäger wartete vierzig Minuten, bevor er ein viertes Mal auf das Tier schoss.

Doch auch der vierte Schuss war nicht erfolgreich. Der Hobby-Jäger verfolgte das Tier schliesslich zu Fuss, packte es bei den Hörnern und erlegte es mit einer Handfeuerwaffe. Der Hobby-Jäger und Grossrat hatte nur vier Patronen bei sich, die für die Gämsjagd geeignet waren. Die Waffe hatte er sich von einem Bekannten geliehen, sie aber vor der Hobby-Jagd nicht ausprobiert.

Ein Wildhüter hat das alles aus rund 400 Metern Distanz beobachtet – und einige Szenen mit seiner Handykamera gefilmt. Danach habe der Wildhüter Schuwey zur Rede gestellt und ihm gesagt: «Mit Jagen hat das nichts zu tun», worauf dieser geantwortet habe: «Ja, das stimmt».

Das Gericht kam zum Schluss, dass die Gämse ungebührlich lange habe leiden müssen. Der Angeklagte habe den Tod des Tieres fahrlässig hinausgezögert. Die Gämse habe sich immer im Sichtfeld des Beschuldigten befunden.

Schuwey hatte schon 2013 Ärger mit der Justiz, nachdem er aus einem Fenster auf Füchse geschossen hatte. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 120 Franken verurteilt. Der Greyerzer Polizeirichter beliess es am Freitag in diesem Fall weiterhin bei einer bedingten Strafe, verlängerte aber die Probezeit um ein Jahr. Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte nun genug gewarnt sei und keine ähnlichen Straftaten mehr begehen werde.

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