Das Alpenschneehuhn in der Schweiz: Eiszeitrelikt zwischen Klimakrise, Tourismus und Flintenschuss
Das Alpenschneehuhn (Lagopus muta helvetica) ist ein lebendes Relikt der letzten Eiszeit. Perfekt an die lebensfeindliche Kälte oberhalb der Baumgrenze angepasst, besiedelt es in der Schweiz die alpine Stufe zwischen 1’900 und 2’700 Metern. Ab 15 Grad Celsius beginnt es zu hecheln und muss Schatten aufsuchen. Die Schweiz trägt eine ausserordentlich hohe Verantwortung: 40 Prozent der gesamten mitteleuropäischen Population brüten in den Schweizer Alpen. Die Schweizerische Vogelwarte Sempach schätzt den Bestand auf 12’000 bis 18’000 Brutpaare. Seit Mitte der 1990er-Jahre ist dieser Bestand um rund ein Drittel zurückgegangen. In der Schweiz gilt das Alpenschneehuhn als «potenziell gefährdet» (NT), die Artenschutzpriorität liegt bei B1: hohe internationale Verantwortung. Trotzdem wird es in drei Kantonen weiterhin geschossen. Im Jagdjahr 2023/24 fielen 282 Alpenschneehühner der Hobby-Jagd zum Opfer. Es gibt keinen ökologischen Grund für diese Bejagung. Es gibt keinen Mensch-Tier-Konflikt. Was es gibt, ist eine Tradition des Tötens, die sich gegen jede wissenschaftliche Evidenz behauptet.
Steckbrief und Biologie
Merkmale und Anpassung
Das Alpenschneehuhn gehört zur Ordnung der Hühnervögel (Galliformes) und zur Gattung der Schneehühner (Lagopus). Es ist 34 bis 36 Zentimeter lang, hat eine Flügelspannweite von 54 bis 60 Zentimetern und wiegt 400 bis 600 Gramm. Das Höchstgewicht erreicht es im Herbst, das Minimum im Sommer. Bei beringten Tieren wurde ein Höchstalter von 9 Jahren nachgewiesen. Sein bekanntestes Merkmal ist der dreifache Gefiederwechsel pro Jahr. Im Winter trägt es ein vollständig weisses Federkleid mit besonders dichten Federn, die bis zu den Zehen reichen und als natürliche «Schneeschuhe» fungieren. Im Sommer ist das Gefieder graubraun gesprenkelt, perfekt getarnt zwischen Felsen und Zwergsträuchern. Diese Tarnung ist so effektiv, dass die Vögel bei Annäherung reglos sitzen bleiben, bis man fast auf sie tritt.
Lebensweise und Fortpflanzung
Das Alpenschneehuhn ist ein ausgesprochener Standvogel. Es zieht nicht in wärmere Regionen, sondern vollzieht lediglich saisonale Höhenverschiebungen. Im Winter hält es sich an exponierten Hängen auf, die früher abtauen. Bei extremer Kälte gräbt es sich Schneekammern etwa 25 Zentimeter unter der Oberfläche, die als natürliche Isolation dienen. Seine Nahrung ist fast ausschliesslich pflanzlich: Knospen, Triebe, frische Blätter, Beeren und Samen. Küken fressen zusätzlich kleine Wirbellose. Die Balz findet im April und Mai statt. Als Bodenbrüter legt es sein Nest versteckt zwischen Steinen oder unter Sträuchern an, ein typisches Gelege umfasst 5 bis 8 Eier.
Temperaturempfindlichkeit
Die physiologische Temperaturgrenze liegt bei etwa 15 bis 16 Grad Celsius. Ab dieser Schwelle beginnt der Vogel zu hecheln und muss kühlere, schattige Plätze aufsuchen. Forschungen der Vogelwarte Sempach haben gezeigt, dass Alpenschneehühner an warmen Tagen gezielt mikroklimatisch kühle Orte wählen: nordexponierte Senken, feuchten Sand, Felsspalten, gelegentlich sogar fliessendes Wasser. Diese extreme Wärmeempfindlichkeit macht das Alpenschneehuhn zu einem der wenigen Vögel, deren Verbreitung direkt von der Umgebungstemperatur abhängt.
Lebensraum: Ein Hochgebirge unter Druck
Verbreitung in der Schweiz
Das Alpenschneehuhn besiedelt den gesamten Schweizer Alpenraum, einschliesslich Alpstein und Churfirsten. Seine Territorien liegen in offenen, strukturreichen Gebieten: Zwergstrauchheiden, Geröllhalden, Moränenlandschaften und trockene Gebirgsrasen zwischen 1’900 und 2’600 m ü.M. Lebensräume mit Skipisten, Bäumen, dichter Vegetation oder Wald werden kaum besiedelt. Zwischen den 1970er- und 1990er-Jahren blieb das Verbreitungsgebiet weitgehend stabil. Seither zeigt sich ein klarer Trend: Die mittlere Höhe der Beobachtungsorte steigt messbar an. Im Tessin sank der Anteil der Zufallsbeobachtungen südlich von Biasca von 17 Prozent (1990 bis 1999) auf nur noch 11 Prozent (2000 bis 2010). In den westlichen Voralpen blieben ehemals besetzte Randgebiete zunehmend verwaist.
Der Klimawandel als existenzielle Bedrohung
Die Klimaerwärmung lässt die Baumgrenze ansteigen und verdrängt offene alpine Habitate. Der Bestand ging zwischen 1990 und 2010 um über 30 Prozent zurück. Ökologische Modelle der Vogelwarte Sempach und der Universität Potsdam sagen voraus, dass sich allein aufgrund erhöhter Durchschnittstemperaturen während der Brutzeit das potenzielle Habitat bis 2070 um bis zu zwei Drittel verringern wird. Weniger verfügbarer Lebensraum und sinkende Bestände führen zu einer Isolation der Populationen voneinander. Die Vogelwarte Sempach formuliert: Das ist «ein ideales Rezept, um das Aussterben zu beschleunigen».
Mehr dazu: Dossier: Jagd und Biodiversität
Freizeitstörung: Stress, der tötet
Tourismus und Energieverbrauch
Skitouren, Schneeschuhwanderungen, Gleitschirmfliegen, Mountainbiking und alpines Wandern stören die Tiere in ihren Rückzugsgebieten. Besonders im Winter sind Störungen energetisch fatal: Jede Flucht kostet Kalorien, die in einer Umgebung mit knappem Nahrungsangebot nicht ersetzt werden können. Eine ZHAW-Studie hat nachgewiesen, dass Schneehuhnkot in touristisch stark genutzten Gebieten erhöhte Werte des Stresshormons Cortisol enthält. Kabelanlagen von Transportbahnen verursachen zusätzlich Kollisionstode. Der Ausbau von Wintersportanlagen in immer höhere Lagen zerstört Lebensraum direkt.
Kumulative Belastung
Die kumulative Wirkung von Klimastress, Freizeitstörung und Bejagung kann das Fass zum Überlaufen bringen, auch wenn jeder einzelne Faktor für sich genommen nicht tödlich wäre. Die Hobby-Jagd findet ausgerechnet in normalerweise wenig begangenen Gebieten statt, oft unter Einsatz freilaufender Hunde. Auch nicht erlegte Tiere werden durch die Jagdaktivität massiv gestört.
Mehr dazu: Tierschutzproblem: Wildtiere verenden qualvoll wegen Hobby-Jäger
Die Bejagung: Folklorejagd auf ein Eiszeitrelikt
Rechtliche Lage
Das Alpenschneehuhn ist gemäss Art. 5 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Jagd (JSG) als jagdbare Art gelistet. Die Jagd wird aktuell in drei Kantonen praktiziert: Graubünden, Wallis und Uri (alles Patentjagd). Der Kanton Tessin hat die Jagd 2019 als erster Schweizer Kanton eingestellt, ausdrücklich mit Verweis auf die Gefährdung durch den Klimawandel. In allen anderen Kantonen wird das Alpenschneehuhn nicht bejagt.
Die Dimension des Abschusses
2005 wurden schweizweit 1’666 Alpenschneehühner geschossen. 2019 waren es 247 Tiere. 2022 fielen 319 Schneehühner der Hobby-Jagd zum Opfer. Im Jagdjahr 2023/24 waren es 282 Tiere. Spitzenreiter ist mit grossem Abstand der Kanton Graubünden mit 168 Schneehühnern, gefolgt vom Wallis (58) und Uri (18). Seit 2010 werden im Durchschnitt jährlich über 400 Alpenschneehühner auf der Niederjagd erlegt, gut die Hälfte davon im Kanton Graubünden. Laut Walliser Regierungsrat (2016) generiert die Raufusshuhn-Jagd (Alpenschneehuhn und Birkhahn) im Kanton Wallis jährlich rund 75’000 Franken an Patenteinnahmen, insbesondere durch ausländische Jagdtouristinnen und -touristen.
Die Absurdität: Klimaopfer bejagen
Die Bejagung des Alpenschneehuhns ist ökologisch nicht zu rechtfertigen. Wildtierschutz Schweiz stellt fest: Die Jagd auf das Alpenschneehuhn ist eine reine Sport- und Freizeitaktivität. Eine Notwendigkeit zur Bestandsregulierung besteht nicht, da es keine Konflikte zwischen Mensch und Tier gibt. Das Alpenschneehuhn verursacht keine Schäden an Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Infrastruktur. Der einzige Grund für seine Bejagung ist die Tradition der Hochgebirgsjagd, ein Freizeitvergnügen der Hobby-Jägerschaft. Dass eine potenziell gefährdete Art, die durch Klimawandel, Lebensraumverlust und Freizeitstörung bereits unter massivem Druck steht, zusätzlich bejagt wird, ist ein Verstoss gegen das Vorsorgeprinzip. Die Fondation Franz Weber formuliert: Die Jagd ist «nicht zu rechtfertigen und kann Schutzbemühungen konterkarieren».
Mehr dazu: Dossier: Jagdmythen
Die Urner Volksabstimmung: Knappes Nein, offene Fragen
Am 18. Mai 2025 wurde die kantonale Volksinitiative «Schneehuhn und Schneehase leben lassen!» im Kanton Uri mit 52,9 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Das Ergebnis war denkbar knapp: 4’652 Ja standen 5’219 Nein gegenüber. Im Hauptort Altdorf wurde die Initiative mit fast 60 Prozent Ja deutlich angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 37,4 Prozent. Die SP Uri kritisierte, dass die Gegnerschaft die Initiative «in trumpscher Art» zu einer Grundsatzfrage über die Abschaffung der Jagd umgedeutet habe. Der Ökologische Jagdverein hatte sich für ein Ja eingesetzt und betonte: «Die Jagd muss sich veränderten Situationen anpassen, um zeitgemäss zu bleiben.» Landrätin Eveline Lüönd bemängelte, dass es für den Kanton Uri keine verlässlichen Bestandeszahlen gebe. Die Hobby-Jagd operiert in Uri im Blindflug und rechtfertigt das Weiterschiessen mit Daten, die gar nicht existieren.
Ökologische Bedeutung: Beutetier, Dünger, Samenverbreiter
Nahrungsnetz
Das Alpenschneehuhn ist ein Schlüsselglied im alpinen Nahrungsnetz. Es dient als wichtige Beute für den Steinadler, insbesondere im Winter, wenn andere Beutetiere rar sind. Auch für den Fuchs und den Hermelin ist es eine relevante Nahrungsquelle in der alpinen Stufe.
Samenverbreitung und Bodendüngung
Als Pflanzenfresser, der Knospen, Triebe und Beeren konsumiert, trägt das Alpenschneehuhn zur Verbreitung alpiner Pflanzensamen bei. Seine Kotablagerungen düngen nährstoffarme alpine Böden. Die ökologische Funktion des Alpenschneehuhns kann nicht durch die Hobby-Jagd ersetzt werden. Es gibt keinen Wildschaden, keinen Verbiss, keinen Konflikt mit der Landwirtschaft. Die Jagd auf das Alpenschneehuhn ist eine reine Freizeitaktivität ohne jede ökologische Rechtfertigung.
Was sich ändern müsste
- Sofortiger und gesamtschweizerischer Jagdstopp auf das Alpenschneehuhn: Eine potenziell gefährdete Art, die durch Klimawandel, Lebensraumverlust und Freizeitstörung existenziell bedroht ist, keinen Wildschaden verursacht und nicht reguliert werden muss, darf nicht bejagt werden. Was der Kanton Tessin 2019 umgesetzt hat, muss bundesrechtlich für die ganze Schweiz gelten.
- Nationales Alpenschneehuhn-Monitoring: Die Vogelwarte Sempach führt seit 1995 Bestandsaufnahmen auf 40 Flächen durch, doch es fehlt ein flächendeckendes Monitoring. Im Kanton Uri gibt es keine verlässlichen Bestandeszahlen. Ohne belastbare Daten ist jede Aussage über «nachhaltige» Bejagung wissenschaftlich nicht haltbar.
- Wirksame Wildtierruhezonen im Hochgebirge: Das Alpenschneehuhn braucht im Winter ungestörte Rückzugsräume. Wildtierruhezonen oberhalb der Baumgrenze müssen grossflächig ausgewiesen und durchgesetzt werden. Schneeschuhwandern, Tourenskifahren und Freeriden abseits markierter Routen müssen in diesen Gebieten verboten sein.
- Moratorium für den touristischen Ausbau in Kernlebensräumen: Die letzten verbleibenden Naturgäume im Hochgebirge dürfen nicht für den Ausbau von Wintersportanlagen geopfert werden. Die Vogelwarte Sempach warnt: Das wäre «fatal».
- Konsequente Leinenpflicht für Hunde in Alpenschneehuhn-Habitaten: Freilaufende Hunde, ob Jagdhunde oder Begleithunde von Wandernden, sind eine massive Störungsquelle. Eine Leinenpflicht in ausgewiesenen Lebensraumgebieten ist dringend nötig.
- Aufnahme des Alpenschneehuhns in die Liste der national geschützten Arten: Die Artenschutzpriorität B1 und der dokumentierte Bestandsrückgang rechtfertigen den vollen Schutz. Artenschutz ist eine Bundesaufgabe (Art. 78 BV) und darf nicht an kantonalen Jagdinteressen scheitern.
Argumentarium
«Die Jagd liefert wertvolle Daten für das Monitoring und hilft, die Bestände langfristig zu beobachten.» So argumentierte der Altpräsident des Urner Jägervereins im Abstimmungskampf. Die Behauptung ist irreführend: Monitoring-Daten können auch ohne Tötung erhoben werden. Die Vogelwarte Sempach führt seit 1995 systematische Bestandsaufnahmen auf 40 Flächen durch, mit Zählungen balzender Hähne und Sichtbeobachtungen. Dafür muss kein einziger Vogel sterben. Die These, dass man ein Tier töten müsse, um es zählen zu können, ist wissenschaftlich absurd.
«Der Bestand ist stabil, ein Zusammenhang zwischen Abschusszahlen und Population ist nicht nachgewiesen.» So argumentierte der Urner Regierungsrat. Die Aussage ignoriert den von der Vogelwarte dokumentierten Rückgang von über 30 Prozent seit den 1990er-Jahren. Die Tatsache, dass in den letzten Jahren keine weiteren Rückgänge festgestellt wurden, bedeutet nicht, dass der Bestand auf einem gesunden Niveau stabil ist. Er stagniert auf einem massiv tieferen Niveau als vor 30 Jahren. Zudem fehlt im Kanton Uri ein eigentliches kantonales Monitoring.
«Wenn wir diesen Tieren helfen wollen, müssen wir ihren Lebensraum schützen, nicht die Jagd verbieten.» So der Präsident des Urner Jägervereins nach der Abstimmung. Die Argumentation ist ein klassisches Ablenkungsmanöver: Lebensraumschutz und Jagdverzicht schliessen sich nicht aus, sondern ergänzen sich. Es ist zynisch, den Lebensraumschutz als Alternative ins Feld zu führen, während die Hobby-Jägerschaft gleichzeitig keinerlei politische Initiative zum Lebensraumschutz ergreift. Der Artenschutz-Aktionsplan für das Alpenschneehuhn fordert beides: Habitatschutz und die Klärung des Jagdeinflusses.
«Die Jagd auf das Schneehuhn hat eine lange Tradition und gehört zur Bergkultur.» Tradition ist kein Argument für die Bejagung einer potenziell gefährdeten Art in der Klimakrise. Die Stierkämpfe in Spanien, die Fuchsjagd in England und der Vogelfang auf Malta hatten ebenfalls «Tradition». Die Schweiz hat 2019 den Tessiner Schneehuhnabschuss nicht wegen mangelnder Tradition eingestellt, sondern weil die Fakten es erforderten.
«Das Schneehuhn wird nur in kleinen Zahlen erlegt, das hat keinen messbaren Einfluss.» In Südtirol wurden zwischen 2005 und 2008 jährlich 300 bis 350 Schneehühner bei einem geschätzten Bestand von rund 2’100 geschossen, das sind 15 Prozent der Gesamtpopulation. Das Vorsorgeprinzip gebietet: Bei einer Art, die unter multiplem Druck steht (Klima, Tourismus, Habitatverlust), darf die Jagd nicht der zusätzliche Faktor sein, der den Rückgang beschleunigt. Die Fondation Franz Weber formuliert: Die Jagd ist «nicht zu rechtfertigen und kann Schutzbemühungen konterkarieren».
Quicklinks
Beiträge auf Wild beim Wild:
- Studien über die Auswirkung der Hobby-Jagd auf Wildtiere
- Warum die Hobby-Jagd als Populationskontrolle scheitert
- Tierschutzproblem: Wildtiere verenden qualvoll wegen Hobby-Jäger
- Abgelehnt: Schneehuhn und Schneehase leben lassen
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Quellenangaben
- Eidgenössische Jagdstatistik, BAFU/Wildtier Schweiz: www.jagdstatistik.ch (Abschussdaten Alpenschneehuhn)
- Furrer, R. et al. (2016): Variable decline of Alpine Rock Ptarmigan (Lagopus muta helvetica) in Switzerland between regions and sites. Journal of Ornithology
- Bossert, A. & R. Isler (2018): Bestandsüberwachung von Birkhuhn und Alpenschneehuhn in ausgewählten Gebieten der Schweizer Alpen 1995–2017. Ornithologischer Beobachter 115: 205–214
- Visinoni, L. et al. (2015): Microclimate and microhabitat selection by the Alpine Rock Ptarmigan during summer. Journal of Ornithology
- Revermann, R. et al. (2012): Habitat at the mountain tops: how long can Rock Ptarmigan survive rapid climate change in the Swiss Alps? Journal of Ornithology
- Marti, C. (2022): Alpenschneehuhn, Birkhuhn und der Klimawandel in den Schweizer Alpen. Carinthia II, Klagenfurt
- Schweizerische Vogelwarte Sempach (2023): Für das Alpenschneehuhn wird es eng. Medienmitteilung
- Schweizerische Vogelwarte Sempach (2024): Vogeljagd in der Schweiz. Positionspapier
- Artenförderung Vögel Schweiz: Aktionsplan Alpenschneehuhn (artenfoerderung-voegel.ch)
- BirdLife Schweiz (2021): Die aktuelle Jagdstatistik und das revidierte Jagdgesetz
- BirdLife Schweiz (2021): Neue Rote Liste der Vögel Europas zeigt die Verantwortung der Schweiz
- Fondation Franz Weber (2020): Alpenschneehuhn: Prioritätsart für die Artenförderung. Faktenblatt
- Wildtierschutz Schweiz: Initiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd» (Kanton Graubünden, 2021)
- Kanton Uri (2025): Abstimmungsbotschaft zur Volksinitiative «Schneehuhn und Schneehase leben lassen!»
- Regierungsrat des Kantons Wallis (2016): Antwort an den Grossen Rat betreffend Raufusshuhn-Jagd und Patenteinnahmen
- ZHAW-Studie: Cortisol-Werte in Schneehuhnkot als Indikator für touristischen Stress (zitiert in: FFW, Faktenblatt 2020)
- Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0)
- Tierschutzgesetz (TSchG, SR 455)
Unser Anspruch
Das Alpenschneehuhn ist ein lebendes Relikt der Eiszeit, ein Vogel, der seit dem Ende der letzten Vergletscherung in den Schweizer Alpen überlebt hat. Es hat Jahrtausende des Klimawandels überdauert, doch die Geschwindigkeit der aktuellen Erwärmung ist beispiellos. Sein Lebensraum schrumpft, seine Populationen fragmentieren sich, sein Verbreitungsgebiet verschiebt sich in immer höhere Lagen, wo die Fläche naturgemäss abnimmt. In dieser Situation wird es von der Hobby-Jägerschaft als Freizeitbeute behandelt: rund 300 Tiere pro Jahr, geschossen im Rückzugsgebiet einer Art, die nirgendwohin mehr ausweichen kann. Das Alpenschneehuhn verursacht keine Schäden. Es steht mit keinem menschlichen Interesse in Konflikt. Der einzige Grund für seine Bejagung ist die Tradition, und Tradition ist das schwächste aller Argumente, wenn eine Art unter Druck steht. Die Konsequenz ist eindeutig: Die Alpenschneehuhn-Jagd muss sofort und gesamtschweizerisch eingestellt werden. Was die Wissenschaft empfiehlt und das Vorsorgeprinzip gebietet, darf nicht länger am Widerstand der Hobby-Jagd-Lobby scheitern. Dieses Dossier wird laufend aktualisiert, wenn neue Zahlen, Studien oder politische Entwicklungen es erfordern.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.
