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Bildung

Invasive Arten: Keine Lizenz zum Töten

Der Umgang mit invasiven Arten, wie z.B. dem Waschbären oder aber auch der Nutria, gestaltet sich in Deutschland nach wie vor sehr einseitig und schöpft die bestehenden Möglichkeiten der EU-Verordnung noch nicht einmal ansatzweise aus.

Redaktion Wild beim Wild — 29. Februar 2024

EU-Verordnung sieht mehr vor als Abschüsse

Nach wie vor wird sehr einseitig auf eine Bejagung gesetzt, obwohl die zugrunde liegende EU-Verordnung dies für bereits grossflächig verbreitete Arten gar nicht so vorsieht.

Ferner bestehen nach wie vor immer noch verbreitet irrtümliche Annahmen beim Umgang mit invasiven Arten, die einer Umsetzung von nicht letalen Massnahmen möglicherweise im Wege stehen, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen hierfür inzwischen eindeutig geklärt sind.

Hobby-Jagd auf Waschbär und Nutria soll erleichtert werden

Aktuell gibt es wieder vermehrt Berichte über Bestrebungen, die Hobby-Jagd auf Tiere dieser invasiven Arten zu erleichtern. In Berlin soll es unter der neuen Regierung starke Bestrebungen geben, das Verbot des Fallenfangs wieder aufzuheben und damit eine reguläre Bejagung u.a. des Waschbären wieder zu erleichtern, in Brandenburg und Bayern sollen Erleichterungen bei den Jagdmethoden auf sog. «Raubwild» wie den Waschbären gewährt werden, indem der Einsatz von Nachtzielgeräten mit Bildwandlern oder elektronischem Verstärker erlaubt wird. Aber auch bei der Nutria mehren sich die Berichte über eine verstärkte Bejagung.

Keine Lizenz zum Töten

Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. in einer Stellungnahme mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für einen angemessenen Umgang mit diesen Tieren beschäftigt, mit einem klaren Ergebnis: Auch wenn im Einzelfall Managementmassnahmen für erforderlich gehalten werden, ist das keine Lizenz zum Töten.

Hier geht es zum Bericht: Stellungnahme der DJGT

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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