Am 31. Juli 2018 wurde in Bayern in einer sogenannten „Kofferfalle“ eine tote Wildkatze entdeckt. Biologen, die sich in der Region um diese streng geschützte und seltene Tierart kümmern bemerkten, dass an einem der heissesten Tage dieses Sommers um die Mittagszeit die Falle zugeschnappt war. In dem niedrigen Gefängnis, dass mit einer schwarzen Teichfolie zugedeckt war, musste das Tier einem qualvollen Hitzetod erlegen sein.
Die Schnauze der Katze war voller Erde, die aus Holz bestehenden Seitenwände der Falle wiesen deutliche Kratzspuren auf. Die Polizei ermittelte rasch den zuständigen Hobby-Jäger, der vorgab, dass er die Falle im Morgengrauen zwar kontrolliert habe, der aber trotzdem die Falle „fängisch“ stehen liess und damit in Kauf nahm, dass ein Tier im Laufe des Tages in der Fall gefangen wurde.
Aus diesem Grund hat „Wildes Bayern e.V. zusammen mit einer örtlichen „Tierschutzinitiative Hassberge e.V.“ und dem „Landesverband Bayern des Deutschen Tierschutzbundes“ Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bamberg gestellt. Die Fallenjagd ist in Bayern streng reglementiert. Wer eine sogenannte „Lebendfalle“, wie die verwendete Kofferfalle einsetzt, muss sicherstellen, dass das gefangene Tier nicht zu Schaden kommt. Auf diese Weise könnte eine unfreiwillig gefangene Wildkatze wieder frei gelassen werden.

“Unserer Auffassung nach hat der Jäger direkt vorsätzlich gehandelt“, so Dr. Christine Miller vom Verein „Wildes Bayern“, die die Anzeige federführend einreichte. „Wer bei diesen Temperaturen eine Falle „fängisch“ stellt und weiss, dass er in den nächsten Stunden die Falle nicht kontrollieren wird, nimmt in Kauf, dass sich ein Tier darin fängt und dann über Stunden in dem engen Gefängnis ausharren muss. Die Falle stand in prallem Sonnenlicht, ohne Schatten, das kann kein Tier überleben.“ Und ergänzt: „Ausserdem sorgen die Wildkätzinnen jetzt noch intensiv für ihre Jungen. Und das Töten von Muttertieren, die noch mit der Aufzucht beschäftigt sind, ist ebenfalls eine Straftat, die der Hobby-Jäger bewusst in Kauf genommen hat.” Die Tier- und Naturschützer hoffen nun, dass der Hobby-Jäger schnellstmöglich zur Verantwortung gezogen wird.
2 Kommentare
Weiß jemand, wie der Fall ausging? Wieder mal mit Freispruch für den Jäger?
Würde mich echt interessieren, da ich in den Haßbergen lebe.
Fallen, egal welcher Art haben in den Händen von Jägern nichts zu suchen, da die meisten Tiere zwar lebendig gefangen, aber danach teilweise auf die übelste Art und Weise gequält und getötet werden.
Sog. Lebendfallen sollten nur von Tierschutzorganisationen zum Schutze der Tiere oder zum Einfangen von verletzten Tieren verwendet werden dürfen!