Jagd

Deutschland: Fuchswochen nicht tierschutzkonform

An diesem Wochenende erhellt der Schneemond – so wird der Vollmond im Februar genannt – die Dämmerung am Abend und in der Nacht.

Viele Jagdvereine, wie zum Beispiel der Jagdverein Hubertus in Giessen, rufen dann zur sogenannten Fuchswoche auf. Ziel der Fuchswoche ist es, innerhalb weniger Tage möglichst viele Füchse zu töten und die auf der mit Würstchen und Alkohol gefeierten Jagdstrecke zu präsentieren.

Im Februar ist die Jagd auf Reineke Fuchs wesentlich einfacher als beispielsweise in den Sommermonaten. Die Fuchsrüden sind noch auf der Suche nach der passenden Fähe: Es ist Paarungszeit. In der Ranzzeit, wie die Hobby-Jäger sie nennen, sind die Füchse oft nicht so aufmerksam, was die Beutekonkurrenz auf zwei Beinen angeht. Ausserdem sind die Tiere im Schnee – wenn er denn liegt – leichter auszumachen.

Die Fuchsjagd im Februar gilt als weidgerecht – was noch lange nicht heisst, dass sie auch tierschutzkonform ist. Das beginnt schon damit, dass die Fuchswochen mit etlichen revierlosen Jagdausübungsberechtigten durchgeführt wird. Die kennen weder das Revier, noch die dort vorkommenden Füchse, was das Ansprechen des zu erlegenden Tieres erheblich erschwert. Vor dem Schuss müsste sich nämlich jeder Hobby-Jäger dessen sicher sein, was er schiesst. Nur dann darf er den Finger krumm machen: Ist es ein Fuchs oder Nachbars rote Miez? Ein Rüde oder eine Fähe? Könnte die Fähe ggf. schon Nachwuchs haben? In vielen Fällen müsste der Schütze sich enthalten. Wir bezweifeln, dass das immer so ist.

Ein weiterer Grund, warum die Fuchsjagd – insbesondere in den Wintermonaten und erst recht im Februar – nicht tierschutzgerecht ist, liegt darin, dass die meisten Füchsinnen zu diesem Zeitpunkt bereits tragend sind. Abgesehen davon, dass massenhaft hochträchtige Füchsinnen erlegt werden – was die Niederwildjäger emotional eher wenig berührt – trifft es zehntausende Rüden, die ihre Rolle als Hauptversorger der jungen Fuchsfamilien nicht mehr erfüllen können. Zum einen besteht die Gefahr, dass die Mutter bei der Nahrungssuche umkommt und der Wurf von sechs bis acht Welpen erfriert oder verhungert, zum anderen haben die Jungfüchse ohne den Fuchsvater von vornherein geringere Entwicklungs- und Überlebenschancen.

Viele Hobby-Jäger sind bekanntlich schlechte Schützen. Das liegt unter anderem daran, dass der Gesetzgeber es zulässt, dass der Jagdschein auch mit miserablen Prüfungsergebnissen im Schiessen erteilt wird. Auch später gibt es zum Beispiel für die Teilnahme an Bewegungsjagden nur die Auflage, Schiessübungen nachzuweisen, nicht aber Schiessleistungen. So ist es nicht verwunderlich, dass eine englische Studie belegt, dass aufgrund der mangelnden Treffsicherheit vieler Hobby-Jäger auf jeden getöteten Fuchs ein verletzter Fuchs kommt.

Last but not least ist zweifelhaft, ob die Tötung von Füchsen im Rahmen einer lustbetonten Fuchsjagd überhaupt einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellt. Denn dieses Gesetz regelt zwar, dass ein Wirbeltier im Rahmen der Jagd getötet werden darf, wenn die Tötung weidgerecht erfolgt, aber nach einhelliger Meinung vieler Tierschutzjuristen eben nicht, „ob“ ein Tier getötet werden darf. Die pauschale Behauptung, man helfe im Rahmen der freien Jagd den in weiten Teilen Deutschlands fast ausgerotteten Rebhühnern oder Feldhasen, dürfte dem nicht entsprechen, schreibt der Wildtierschutz Deutschland.

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