Der Schwyzer Regierungsrat hat einer Reorganisation des Umweltdepartements zugestimmt. Dieses hat neu nur noch vier statt fünf Ämter.
Aufgelöst wird das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (Anjf). Entsprechend nicht wieder besetzt wird die Stelle des Anjf-Amtsleiters, die sowieso seit längerem vakant war, steht in der Medienmittelung des Kantons.
So wird das Thema Jagd vorerst direkt dem Departementssekretär Xaver Heinzer unterstellt. Grund ist unter anderem ein schwelender Konflikt zwischen Hobby-Jägern und Förstern. Die Förster beklagen Bissschäden, die Hobby-Jäger wollen nicht mehr weibliches Wild schiessen.
Das Entscheidende sei, dass es eine thematische Reorganisation über die Ämter hinweg gebe. So umfasst das Departement künftig noch die vier Ämter Umwelt und Energie, Wald und Natur, Gewässer sowie Geoinformation.
Eine angenehme Begleiterscheinung der Reorganisation sei, dass man Fragen mit den Wildhütern, etwa zum neuen Dienstreglement oder Pikett-Regelungen, habe klären können, die schon seit elf Jahren hätten geregelt werden sollen. Später sei die Integration der Jagd in das Amt für Wald und Natur angedacht, denn Wild gehöre zum Wald.
Die Hirsch- und Rehbestände im Kanton Schwyz geben immer wieder zu reden. Für Land- und Forstwirtschaft hat es zu viele Wildtiere. Jäger und Wildhüter sind zwar bereit, mit der Jagd regulierend einzugreifen, vertreten den Standpunkt, dass Wald und Wild zusammengehören und ihren Platz bekommen müssen. In den vergangenen Monaten hat sich gezeigt, dass der Druck auf die Wildtiere – und die Jagd – immer grösser wird. In diesem Jahr werden pro Jäger drei (bisher zwei) Rehe freigegeben. Bei den Hirschen sollen 450 (bisher 425) geschossen werden. Was manchen besonders sauer aufstösst: Unter den 450 Hirschen sollen 360 weibliche und junge Tiere sein.
«Nur indem weibliche Tiere erlegt werden, kann ein Bestand wirksam verkleinert werden», sagt Adrian Kälin aus Freienbach. Er ist Vizepräsident im Schwyzer Kantonalen Patentjägerverband und Mitglied der Jagdkommission. Er betont, dass die Jagdverordnung breit abgestützt ausgearbeitet und jedes Jahr neu angepasst werde. «Leider spüren wir vom Forst her aber gar kein Entgegenkommen», sagt er dem “Höfner Volksblatt”. Oft werde mit Zahlen operiert, die nicht aussagekräftig seien. «Es werden Verbissschäden auf wenigen Parzellen erhoben, die für hohe Wildbestände bekannt sind, und dann auf den ganzen Kanton hochgerechnet.“
Das bedeutet, dass Regeln, die früher nicht waidgerecht waren, nun reglementiert gutgeheissen sind. Bisher wurde ein Jäger, der eine säugende Hirschkuh schoss, mit einer Irrtumsabschussgebühr bestraft. Nun soll er zuerst das Kalb und dann die Kuh schiessen.