Die Baujagd soll im Kanton Bern weitgehend verboten werden, weil sie oft grausam ist.
Dieser Meinung ist der Regierungsrat und empfiehlt deshalb eine breit abgestützte Motion zur Annahme.
Der Grünliberale Casimir von Arx verlangt die Gesetzesanpassungen zusammen mit Grossratsmitgliedern von SVP, EVP, FDP, SP, Grünen und Mitte-Partei.
Bei der Baujagd wird ein sogenannter Bodenhund in den Bau eines Fuchses oder eines Dachses geschickt, um Wildtiere aus dem Bau zu treiben. Vor dem Bau warten Hobby-Jäger und -Jägerinnen, um die herausgetriebenen Füchse bzw. Dachse zu erlegen.
Die Füchse bzw. Dachse werden dabei an einem Ort angegriffen, wo sie sich sicher fühlen, den sie für die Aufzucht ihrer Jungen nutzen und der für ihre natürlichen Feinde grundsätzlich nicht zugänglich ist – also an einem Ort, wo sie eine sehr hohe Störungsempfindlichkeit haben und durch den Angriff besonders hohem Stress ausgesetzt sind. Zudem kommt es bei der Baujagd regelmässig zum unterirdischen Kampf zwischen Bodenhund und Fuchs bzw. Dachs, wobei beide schwere Verletzungen erleiden oder getötet werden können. Auch kommt es vor, dass der Bodenhund im Bau stecken bleibt. Und wenn der Fuchs aus dem Bau flüchtet, besteht u. a. die Gefahr, dass man ihn «nur» anschiesst, aber nicht erlegt. Die Baujagd kann daher als ethisch fragwürdige, oft grausame Jagdmethode bezeichnet werden.
Die Durchführung von Baujagden ist in aller Regel nicht notwendig. Auch kann eine dauerhafte regulierende Wirkung auf den Fuchs- bzw. Dachsbestand nicht belegt werden.
Im Weiteren ist die Vereinbarkeit der Baujagd mit dem Tierschutzgesetz (TSchG) und dem Gesetz über Jagd und Wildtierschutz (JWG) bei näherer Betrachtung zweifelhaft.
Für spezielle Situationen, in denen übergeordnete, insbesondere biologische bzw. gesundheitliche Ziele von überwiegendem Interesse verfolgt werden, können Ausnahmen vorgesehen werden. Ausnahmen für eine «angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd» sind hingegen auszuschliessen.
Nach den Kantonen Genf, Zürich, Thurgau, Baselland ist der Kanton Bern ein weiterer Kanton, der den Tierquälereien der Hobby-Jäger einen Riegel vorschiebt.
Update 15.9.2021
Mit 79 zu 64 Stimmen hat der Grosse Rat am Montag, den 13.9.2021 eine Motion des Grünliberalen Casimir von Arx überwiesen – im Einklang mit der Regierung.
Lokal könne sie aber dazu beitragen, Bestände zu regulieren, Seuchen zu bekämpfen oder die Biodiversität zu fördern. Deshalb sei der Regierungsrat mit einem Verbot zwar grundsätzlich einverstanden. Ausnahmebewilligungen sollten aber weiter möglich sein, so wie dies auch die Motionäre vorsähen.
Schliefenanlage Schwadernau
Der Vorstehhundejägerverein des Kantons Bern wollte 2019 auf seinem Gelände bei Schwadernau einen künstlichen Fuchsbau – eine sogenannte Schliefanlage – als Trainingsanlage für Jagdhunde bauen. Im Kanton Bern werden rund ein Fünftel aller Rotfüchse in der Schweiz abgeschossen, obwohl Fachleute keinen Sinn darin sehen. In der Schliefanlagen sollen aggressive Jagdhunde auf den Praxiseinsatz der tierquälerischen Baujagd auf Füchse oder Dachse vorbereitet werden.
Einer der Projektverfasser, namens Mathias Kunz aus Meinisberg, täuscht gar vor, dass dieses tierquälerische Projekt auf wissenschaftlichen Fakten gründet: Er hält zum Beispiel die Jagd auf den Fuchs für zwingend notwendig. Einerseits, um Überpopulationen und somit die Verbreitung von Krankheiten zu vermeiden. Andererseits sei der Fuchs auch ein Beutegreifer, der andere Tierarten wie bodenbrütende Vögel, den Hasen und andere Kleintiere bedrohe. Die Baujagd sei somit ein Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität, fabuliert der Hobby-Jäger im Bieler Tagblatt. Dieses Jägerlatein widerspricht jedoch diametral den jahrelangen Erfahrungen im Kanton Genf oder zum Beispiel in Luxemburg, wo die Fuchsjagd seit mehreren Jahren verboten ist!
Damit ist diese auf Perversion ausgelegte Tierquälerei wohl endgültig begraben, welches die IG Wild beim Wild mit einer Petition bekämpft hat.
1 Kommentar
Mörder