Zoo

Österreich: Zoo-Direktor wegen 44er Magnum und Pumpgun vor Gericht

Wirrer Hobby-Jäger sorgt einmal mehr für Empörung.


Der Tiergarten Schönbrunn kommt nicht aus den Schlagzeilen: Zuerst die Posse um die Namen der Tiere, einmal abgeschafft, dann wieder zugelassen.

Jetzt berichtet die Tageszeitung „Heute„, dass der Direktor des Tiergarten Schönbrunn, Stephan Hering-Hagenbeck, im März 2021 bei der Behörde einen Waffenpass und eine Ausnahmebewilligung zum Führen einer Pumpgun, die das Gesetz als Vorderschaftrepitierflinte kennt, beantragt hat.

Der passionierte Hobby-Jäger wollte neben einer grosskalibrigen Schrot-Repetierflinte auch eine 44er-Magnum zur Verteidigung des Zoos. Sein Ansinnen begründete er „mit dem Risiko einer vorsätzlichen ‚Tierbefreiung‘ durch Tierrechtsaktivisten“. Die Polizei lehnte ab und begründete dies folgendermassen: „Die Abwehr von gefährlichen Angriffen liegt grundsätzlich bei den Sicherheitsbehörden und der Sicherheitsexekutive“.

„Polizei hat nicht genug Kenntnisse“

Genau hier hakte Hering-Hagenbeck in seiner Stellungnahme vor dem Verwaltungsgericht (die Verhandlung fand am 30.6. statt, eine Entscheidung steht aus) auch ein und kritisierte – als geschmacklosen Vergleich – die für ihn offenbar zu lange „Reaktionszeit der Polizei beim Terroranschlag 2020“. Dass die Wega den Attentäter nur neun Minuten nach dem Notruf erschossen hatte, fand freilich weltweit Anerkennung.

In einem Statement gegenüber „Heute“ legt der Zoo-Direktor – er lässt sich privat regelmässig zur Jagd auf Schwarzwild einladen – sogar noch nach und behauptet, dass die Polizei nicht so schnell vor Ort sein und sich im Tiergarten zurechtfinden könne, wie das leitende Personal. Hering-Hackenbeck: „Die Polizei verfügt auch nicht über die zoologischen Kenntnisse, um beurteilen zu können, wann ein gefährliches Tier noch vergrämt werden kann, und wann es rasch getötet werden muss.“

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